Schlange bei der Damen-Toilette
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Schlange vor Frauen-WC: Landtag stimmt für Parität bei Toiletten

Schlange vor Frauen-WC: Landtag stimmt für Parität bei Toiletten

Das Warten soll ein Ende haben: Alle Fraktionen wollen bei Großevents in Bayern künftig gleich viele Männer- wie Frauentoiletten. Für eine Neuregelung brauche es nur noch eine Verordnung aus Berlin. Andere Bundesländer zeigen, dass es schneller geht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

So viel Einigkeit war selten im bayerischen Landtag. Alle Fraktionen wollen, dass es bei Großevents künftig genauso viele Frauen- wie Männertoiletten gibt. So soll bald Schluss sein mit den oft deutlich längeren Warteschlangen vor den Damenklos. Die Grünen hatten einen Antrag in den Bauausschuss eingebracht, um eine entsprechende bayerische Vorschrift zu ändern.

"Unkompliziert und überparteilich": Grüne sehen großen Erfolg

Zu einer sofortigen Änderung kam es zwar nicht, allerdings stand nach kurzer Diskussion ein gemeinsamer Antrag. Die Staatsregierung solle sich auf Bundesebene für eine einheitliche Regelung und Parität zwischen Männer- und Frauentoiletten einsetzen. In Bayern soll diese Parität dann "in jedem Fall" umgesetzt werden. CSU, Freie Wähler, AfD, Grüne und SPD nahmen den Antrag einstimmig an. Das ist insbesondere bei Initiativen der Opposition eher die Ausnahme.

Antragstellerin Julia Post von den Grünen sieht die gemeinsame Entscheidung als großen Erfolg: "Damit lösen wir ein kleines, aber nerviges Alltagsproblem, das Millionen von Menschen betrifft", so Post. "Politik ist handlungsfähig. Wenige Wochen zwischen Antrag und Lösung – unkompliziert und überparteilich. Ich bin davon überzeugt, dass sich die Menschen in Bayern mehr solche Politik wünschen." Das Problem sei wirklich ein Problem, sagt der CSU-Abgeordnete Josef Schmid. "Insofern wird es höchste Zeit, dass das geändert wird."

CSU: "Sieg für die Frauen"

Konkret geht es um die Bayerische Versammlungsstättenverordnung (externer Link). Die schreibt vor, wie viele Toiletten größere Event-Orte zur Verfügung stellen müssen. In einem Konzertsaal, Club oder Biergarten für 1.000 Besucher sind es aktuell zum Beispiel mindestens zwölf Frauentoiletten, acht Männertoiletten sowie zwölf Urinale. Mit anderen Worten: Zum Wasserlassen stehen Männern 20 WC-Einheiten zur Verfügung, Frauen nur zwölf.

Mit dieser Ungleichbehandlung soll also bald Schluss sein. Um die Bauvorschrift in Bayern tatsächlich zu ändern, brauche es jetzt nur eine Verordnung der Bauministerkonferenz auf Bundesebene, sagt CSU-Politiker Schmid. Diese sogenannte Muster-Versammlungsstättenverordnung sei in den letzten Zügen und werde dann von den Ländern umgesetzt. "Wir werden es in Bayern auf jeden Fall umgesetzt bekommen", so Schmid. "Das hat heute der Ausschuss beschlossen und deswegen: ein Sieg für die Frauen."

In anderen Bundesländern gilt bereits Parität

Allerdings gibt es eine solche Musterverordnung der Bauminister bereits seit 2014 – inklusive gleich vieler Toiletten für Frauen und Männer. Andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Brandenburg oder Schleswig-Holstein haben diese Regelung schon vor Jahren umgesetzt. Auch das bayerische Bauministerium könnte das tun.

Die alte Musterverordnung für Veranstaltungsorte habe jedoch "eine Reihe von anderen Fragen aufgeworfen, die nicht gut gelöst waren", sagt Schmid. "Deswegen wurde die in Bayern wohl nicht umgesetzt." Eine neue Version sei nun in den letzten Zügen. Dann will der Freistaat bei der Toilettenregel nachziehen. "Verordnungen gehen wesentlich schneller als Gesetze", so der CSU-Abgeordnete. "Insofern ist das jetzt kein Akt für die Ewigkeit mehr."

"Meine Erwartung ist, dass die lange Schlange vor dem Damenklo in Neubauten der Vergangenheit angehört", sagt Grünen-Politikerin Post. Es liege nun an der Staatsregierung, "das zügig umzusetzen".

Volksfeste fallen nicht unter neue Toilettenregel

Die neue Toilettenregel gilt sowohl für Neubauten als auch für Umbauten, zum Beispiel eines Konzertsaals, Theaters oder einer Mehrzweckhalle. Auf bestehende Bauten hat die Vorschrift keinen Einfluss. Auch Museen und sogenannte fliegende Bauten sind ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Volksfeste wie die Wiesn. Die Anzahl der Toiletten dort ist separat geregelt und muss individuell von den zuständigen Behörden genehmigt werden.

Laut Grünen-Politikerin Post würden sich aber gerade kleinere Kommunen stark an der Versammlungsstättenverordnung orientieren. Insofern werde sich die geänderte Vorschrift "auch auf kleineren Straßenfesten in Kommunen positiv auswirken".

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