Zweiter Prozess am Landgericht Nürnberg_Fürth wegen der tödlichen Schüsse bei einer Hochzeit in Fürth.
Zweiter Prozess am Landgericht Nürnberg_Fürth wegen der tödlichen Schüsse bei einer Hochzeit in Fürth.
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Im zweiten Prozess wegen der tödlichen Schüsse bei einer Hochzeit in Fürth sind ein Vater und seine zwei Söhne angeklagt.
Bildrechte: BR / Martin Hähnlein
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Im zweiten Prozess wegen der tödlichen Schüsse bei einer Hochzeit in Fürth sind ein Vater und seine zwei Söhne angeklagt.

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Schüsse auf Hochzeit in Fürth: Zeuge spricht von Schweigegeld

Schüsse auf Hochzeit in Fürth: Zeuge spricht von Schweigegeld

Im zweiten Strafprozess wegen tödlicher Schüsse bei einer Hochzeitsfeier in Fürth sind ein Vater und seine beiden Söhne angeklagt. Im Verlauf des ersten Prozesstags kamen immer mehr Details ans Licht. Dabei ging es auch um Schweigegeld.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag am Landgericht Nürnberg-Fürth der zweite Strafprozess wegen der tödlichen Schüsse bei einer Hochzeitsfeier in Fürth im vergangenen Jahr begonnen. Zahlreiche Beamte des Unterstützungskommandos (USK) waren im Gericht, es gab zwei Kontrollen, um zum Gerichtssaal zu kommen. Angeklagt sind drei Männer. Als sie mit Fußfesseln in den Saal gebracht wurden, gab es von einigen Besuchern lautstarke Beistandsbekundungen für sie.

Anklage: Gemeinschaftlicher Mord

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die drei Angeklagten – der Vater des Schützen sowie die beiden mitangeklagten 20 und 28 Jahre alten Söhne – durch ein Kopfnicken das Startsignal zum Mord gegeben hatten. Sie sind wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt.

Hintergrund war der Anklage zufolge ein Streit zwischen zwei Roma-Clans. Weil sich die Tochter eines Clan-Oberhaupts vom Vater der beiden gemeinsamen Kinder getrennt hatte, soll es Streit um Kompensationszahlungen gegeben haben. Der Fall sei vor einem Roma-Gericht in Frankreich verhandelt worden. Es ging dabei wohl um 40.000 Euro. Die habe die Familie des Vaters aber nicht bezahlt. Da es zu keiner Einigung gekommen sei, habe der andere Clan ein Erschießungskommando von Frankreich nach Fürth geschickt.

Verteidiger weist Vorwürfe zurück

Zum Prozessauftakt hat die Verteidigung die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Verteidiger des Vaters des Todesschützen erklärte, sein Mandant sowie dessen mitangeklagten Söhne hätten mit dem Mordauftrag nichts zu tun. Vielmehr beruhe die Anklage auf Unterstellungen, Vermutungen und Vorurteilen gegenüber Gepflogenheiten von Roma-Familien, so der Rechtsanwalt.

500.000 Euro Schweigegeld geboten?

Im Verlauf des weiteren Prozesstags kamen dann immer mehr Details ans Licht. So hat ein Mitglied der Familie des Opfers ausgesagt, der andere Clan habe ein Schweigegeld geboten. Damit sollte demnach verhindert werden, dass der nun angeklagte Vater mit der Tat in Verbindung gebracht werde, sagte der Zeuge. Über Mittelsmänner seien bis zu 500.000 Euro in Aussicht gestellt worden, so das Mitglied eines Roma-Clans.

Während des Prozesses, bei dem knapp 100 Personen im Gerichtssaal waren, darunter zahlreiche Mitglieder beider beteiligten Roma-Clans, gab es immer wieder Ermahnungen von Seiten der Justizwachtmeister, weil Anwesende sich unterhielten oder sitzen blieben, als das Gericht die Sitzung eröffnete. Den Beamten war durchaus eine Anspannung anzumerken. Das Urteil in diesem zweiten Prozess soll Ende Juni verkündet werden.

27-jähriger Franzose gesteht Schüsse

Der Haupttäter, ein 27 Jahre alter Franzose, war im vorausgegangenen Strafverfahren im März wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch bei diesem ersten Prozess war es zu außergewöhnlichen Situationen gekommen, als der 27-Jährige während des Plädoyers der Nebenklage plötzlich aufsprang, mit seinen Händen eine Pistole bildete und auf einen Anwalt der Nebenklage losging. Die Justizwachtmeister hatten den Angeklagten damals überwältigt und ihn an Händen und Füßen gefesselt aus dem Saal gebracht.

Lebenslange Haft – Revision eingelegt

Der Mann hatte die Schussabgabe vor Gericht eingeräumt, gegen das Urteil aber Revision eingelegt: Einer Gerichtssprecherin zufolge begründete die Verteidigung die Rechtsmittel mit einer Effekthandlung, die auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sei.

Im März 2025 war auf einer großen Hochzeitsfeier in einer Fürther Eventhalle ein 47-jähriger Mann mit sechs Schüssen erschossen worden.

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