Es ist schon der zweite Prozess um Schüsse auf einer Großhochzeit in Fürth. Diesmal stehen der Vater und zwei Brüder des Schützen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Auch am zweiten Verhandlungstag findet der Prozess unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Vor dem Haupteingang des Strafjustizzentrums stehen mehrere Streifenwagen, aus einem Zivilfahrzeug steigen weitere Polizisten aus. Der Fall, der hier verhandelt wird, birgt ein hohes Konfliktpotenzial. Es geht um eine Roma-Familie, die zum Teil vor Gericht steht. Angehörige und Verwandte kommen zur Verhandlung: Vor der Tür halten hochmotorisierte Autos mit französischen und Schweizer Kennzeichen, teilweise parken sie minutenlang in zweiter Reihe. Autos müssen abrupt abbremsen und hupen, bis die Familien die Straße überquert haben.
Starke Sicherheitskontrollen im Gericht
Wer das Gerichtsgebäude betritt, muss sich einer Sicherheitskontrolle unterziehen, ähnlich wie am Flughafen. Diesmal ist vor dem Sitzungssaal aber eine zweite Kontrolle aufgebaut, hinter hohen Sichtschutzwänden bildet sich eine Schlange. Viele der Zuhörerinnen und Zuhörer haben sich herausgeputzt für den Prozess. Die Damen tragen Chanel, bei den Männern dominieren Versace-Hemden und teure Uhren. Eine alte Frau mit Kopftuch wird von einem Angehörigen mit dem Rollstuhl in den Saal gebracht.
Die Tat: Tödliche Schüsse auf einer Hochzeitsfeier
Es ist der zweite Prozess, in dem es um tödliche Schüsse auf einen Mann geht. Ein 27-jähriger Franzose wurde bereits im März zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hat am 23. März 2025 in einer Eventhalle in Fürth seinem Opfer sechs Mal in die Brust geschossen. Der 27-Jährige soll mit der Tochter des 47-jährigen Opfers eine Beziehung gehabt haben. Hintergrund waren wohl Streitigkeiten um Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder des verurteilten 27-Jährigen und der Tochter des Opfers. Die Zahlungen habe ein sogenanntes Roma-Gericht festgelegt, hieß es. Laut Urteilsspruch des Landgericht Nürnberg-Fürth gab es damit eine Paralleljustiz außerhalb jeglichen rechtsstaatlichen Rahmens.
Im aktuellen Prozess geht es nun um die Frage: Halfen der Vater und die beiden Brüder dem Schützen, den Vater seiner Ex-Lebensgefährtin auf einer Hochzeitsfeier in Fürth zu ermorden? Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern gemeinschaftlichen heimtückischen Mord vor.
Brüder und Vater nun angeklagt
Der 55 Jahre alte Angeklagte wies die Vorwürfe zu Prozessbeginn vor dem Landgericht in Nürnberg über seinen Verteidiger zurück. Die Anklage beruhe auf Vermutungen und Vorurteilen gegenüber Roma-Familien, erklärte sein Anwalt Michael Pösl. Der 55-Jährige mit rumänischer Staatsangehörigkeit lebt seit vielen Jahren in Frankreich. Die Tat sei allein das Werk des Schützen gewesen, betonte Pösl. Sein Vater und seine Brüder seien nicht eingeweiht gewesen.
Staatsanwaltschaft sieht Beteiligung
Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass der Vater und seine Söhne die Tat zusammen geplant und ausgeführt haben. Ein Kopfnicken des Vaters habe das Startsignal für die Schüsse gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Roland Fleury zu Prozessbeginn. Danach hätten die Brüder mit einem Messer den Rückzug aus der Halle abgesichert. Die Anklage stützt sich unter anderem auf zahlreiche Videoaufnahmen: Überwachungskameras in der Festhalle hatten die Tat aus unterschiedlichen Perspektiven gefilmt.
Aussage der Verlobten des Schützen
Am zweiten Verhandlungstag sagte die Verlobte des Schützen aus. Gleich zu Beginn ihrer Aussage betonte die in Manchester lebende Frau, dass sie sehr gebildet sei. Über die drei Angeklagten habe sie nur Gutes zu berichten. Weder habe sie Waffen bei der Familie gesehen, noch weiß sie von Schlägen des Oberhaupts zu berichten. Ihre Aussage steht in Widerspruch zu denen der Angehörigen der Opferfamilie. Die hatten an dem angeklagten Vater und den beiden mitangeklagten Söhnen kein gutes Haar gelassen und von körperlicher Züchtigung berichtet.
Der Oberstaatsanwalt wies bereits zu Prozessbeginn Vorwürfe zurück, dass die Anklage auf Vorurteilen beruhe. Bereits im ersten Prozess hätten Zeugen ausgesagt, dass eine solche Tat unter Roma nicht üblich sei. In der Anklage gehe es deshalb nicht um die kulturellen Hintergründe.
Mit Material der dpa
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