Ein evangelischer Gemeindepfarrer aus Oberfranken verliert nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen seinen Job. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Amtsgericht Kulmbach den Mann wegen insgesamt sechs Übergriffen an einem zwölfjährigen Mädchen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, teilte eine Sprecherin des Gerichts dem Evangelischen Pressediensts (epd) mit. Zuerst hatte die Lokalzeitung "Frankenpost" über den Fall berichtet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Kirche erfuhr Ergebnis des Gerichtsverfahrens in der Presse
Die Übergriffe sollen zwischen Dezember 2023 und März 2024 im Pfarrhaus von Schwarzach bei Kulmbach stattgefunden haben. Laut Zeitungsbericht war die Kirche im September 2024 von der Staatsanwaltschaft über Ermittlungen gegen den Pfarrer informiert worden. Dabei soll der Tatbestand jedoch nicht genannt worden sein. Dennoch wurde dem jungen Gemeindepfarrer von der Kirche die Ausübung des Pfarrberufs untersagt.
Von den konkreten Tatvorwürfen und dem Ergebnis der Gerichtsverhandlung habe man aus der Presse erfahren, sagte Kulmbachs Dekan Friedrich Hohenberger. Christine Büttner, die Sprecherin der bayerischen Landeskirche, erklärte ebenfalls, dass die Kirche erst über die Anfrage der Zeitung von den konkreten Tatumständen erfahren habe. Zuvor habe lediglich eine "Mitteilung in Strafsachen der Staatsanwaltschaft" vorgelegen.
Pfarrer wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Weil das Tatopfer minderjährig war, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Mann verzichtete noch in der Verhandlung auf Rechtsmittel. Daher sei das Urteil unmittelbar rechtskräftig geworden. Die Verschriftlichung dürfe nun bis zu fünf Wochen dauern, so die Sprecherin. Danach liegt es nach Informationen von epd in den Händen der zuständigen Staatsanwaltschaft, den Arbeitgeber und das Jugendamt über die rechtskräftige Verurteilung zu informieren.
Sobald der Landeskirche das rechtskräftige, verschriftlichte Urteil eingegangen sei, sollen umgehend die dienstrechtlichen Konsequenzen erfolgen. Nach dem Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird eine Pfarrperson aus dem Dienst entlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde.
Headhunter holte Pfarrerspaar nach Deutschland
Der ehemalige Pfarrer und seine Frau waren bei ihrem Dienstantritt vor etwas mehr als drei Jahren überregional in die Medien gekommen: Das Pfarrerspaar war nämlich über einen "Headhunter" aus Brasilien nach Deutschland geholt worden, um die lange Vakanzzeit auf der Pfarrstelle zu beenden. Das Paar teilte sich die Stelle.
Die Ehefrau ist von dem Jobverlust ihres Mannes nicht betroffen. Sie hatte nach einer zweiwöchigen Pause weiter ihren Dienst in der Gemeinde versehen. Der Verurteilte hat mit seiner Frau zwei Kinder.
Mit Informationen von epd.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!