Das Landgericht Memmingen hat einen 33-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt – wegen Drogenhandels mit Waffen. Vom Vorwurf des Totschlags und des versuchten Totschlags nach einem eskalierten Drogendeal wurde er freigesprochen.
Drogendeal eskaliert
Hintergrund ist ein eskaliertes Drogengeschäft im April vergangenen Jahres in Neu-Ulm. Laut Anklage versuchte der Drogendealer, ein Pfund Cannabis zu verkaufen. Der Kunde habe ihm seine Ware allerdings rauben wollen und soll ihn von hinten in den Schwitzkasten genommen haben, ein zweiter Mann habe ihn von vorne mit Faustschlägen attackiert, sagte der Angeklagte im Prozess. Er habe deshalb sein Messer genommen und um sich gestochen. Dabei verletzte er einen Angreifer schwer am Hals, er erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen. Auch seinen Begleiter verwundete er, dieser konnte allerdings fliehen.
Totschlag oder Notwehr?
Das Gericht folgte in seinem Urteil der Verteidigung, sie hatte von einem Akt der Notwehr gesprochen. Der Drogenhändler habe aus Angst, durch die Schläge ohnmächtig zu werden, um sich gestochen. Sein Ziel sei es gewesen wieder freizukommen. Die Nebenklage, Angehörige des Getöteten, hatten dagegen eine lange Haftstrafe gefordert. Ihrer Ansicht nach hätte sich der Angeklagte als Kampfsportler auch anders verteidigen können.
Großes Polizeiaufgebot
Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass der 33-jährige Deutsche "bewaffnet Handel mit Betäubungsmitteln getrieben hatte". Neben dem Cannabis ging es dabei auch um Kokain, das laut Angeklagtem den beiden Angreifern gehörte. Sein Anwalt plädierte daher für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht sah den Sachverhalt anders und war überzeugt, dass auch das Kokain dem Rauschgifthändler gehörte. Er wurde letztlich zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Fall war unter großem Polizeiaufgebot verhandelt worden. Angehörige des Getöteten hatten während der Verhandlungstage emotional und teils aggressiv reagiert und dem Angeklagten mehrfach den Tod gewünscht.
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