Vor dem Landgericht Schweinfurt hat ein heute 56 Jahre alter Mann schwere sexuelle Übergriffe auf Heimkinder überraschend eingeräumt, die sich vor mehr als 26 Jahren im Erich-Kästner-Kinderdorf in Oberschwarzach ereignet haben sollen. Zum Auftakt des Berufungsverfahrens sagte der Angeklagte, er habe sich an mehreren Jungen vergangen. Konkrete Erinnerungen an einzelne Taten habe er aber nicht mehr. Den Schilderungen der Opfer, wie sie in der Anklage festgehalten sind, wolle er nicht widersprechen. "Es tut mir unheimlich leid", erklärte der Mann im Gerichtssaal.
"Schwierige" Jungen als Opfer ausgesucht
Die Staatsanwaltschaft und die beiden Nebenklagevertreter äußerten deutliche Zweifel an den behaupteten Erinnerungslücken. Der Angeklagte habe sich nach eigenen Angaben vor allem "schwierige" Jungen ausgesucht. Auf wiederholte Nachfragen machte er im Laufe der Verhandlung schließlich doch detaillierte Angaben zu sexuellen Handlungen. Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt im Januar 2025 hatte er noch von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Damals verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Übergriffe im Kinderdorf und auf einer Alm
Der Mann war um die Jahrtausendwende als Hausmeister im Erich-Kästner-Kinderdorf im Landkreis Schweinfurt tätig. Die Übergriffe sollen unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände stattgefunden haben. Weitere Taten werden auf einer Almhütte in Österreich verortet. Die mutmaßlichen Opfer sollen zur Tatzeit, in den Jahren etwa 1998 bis 2000, zwischen elf und 15 Jahre alt gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 56-Jährigen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sowie versuchten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zur Last. Ein Großteil der Taten ist inzwischen verjährt. Im laufenden Verfahren geht es noch um zwei Fälle, die strafrechtlich verfolgt werden können.
Mit Süßigkeiten und Fernsehen gelockt
Vor dem Amtsgericht hatten mehrere ehemalige Heimkinder von Übergriffen berichtet. Sie schildern den Mann trotz der Vorfälle als einzigen "netten" Mann im Kinderdorf, der den Kindern auch mal Schokolade und Cola geschenkt habe. Zu ihm hätten die Kinder Vertrauen gehabt. Das habe er schamlos ausgenutzt. Mit Süßigkeiten oder Fernsehen soll er die Kinder in seinen Wohnwagen auf dem Gelände gelockt und dort über Jahre hinweg regelmäßig sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen haben, sowie von ihnen an sich vornehmen lassen.
Die betroffenen Kinder hätten alle gewusst, was in dem Wohnwagen passierte, berichten sie im Zeugenstand. Aber alle hätten aus Angst geschwiegen, keiner würde ihnen glauben oder sie würden bestraft. Einige der Zeugen sind offensichtlich traumatisiert, in Therapie und zum Teil arbeitsunfähig.
Erstes Urteil: Drei Jahre Haft
Der jetzt in Berufung gegangene Prozess ist Teil eines größeren Verfahrenskomplexes. Ursprünglich waren zwei Männer angeklagt: der damalige Hausmeister sowie ein 1981 geborener Erzieher des Kinderdorfs am Rande des Steigerwalds.
Der mitangeklagte frühere Erzieher erhielt im ersten Verfahren im Januar 2025 eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil hatte der ältere Angeklagte Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft war zunächst sowohl gegen das Strafmaß für den Hausmeister als auch für den Erzieher in Berufung gegangen, nahm das Rechtsmittel im Fall des Jüngeren später aber zurück.
Kinderdorf will Vorwürfe aufarbeiten
Wie das Landgericht Schweinfurt die Einlassung des Mannes, seine Glaubwürdigkeit und das frühere Urteil bewertet, wird sich im Verlauf des Berufungsverfahrens zeigen. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
Die heutige Heimleitung des Kinderdorfes zeigte sich nach Abschluss des ersten Verfahrens schockiert von den Vorwürfen. "Wir sind total bestürzt," erklärte Gerald Möhrlein damals gegenüber BR24. Von den Vorfällen in Oberschwarzach im Landkreis Schweinfurt vor mehr als zwei Jahrzehnten habe er bis dahin nie etwas gehört. Deshalb habe die Heimleitung beschlossen, eine unabhängige Aufarbeitungskommission ins Leben zu rufen.
Mit Informationen von dpa.
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