Direkt neben dem bekannten Hundertwasserturm in Abensberg wird gerade die historische Aventinus-Grundschule in ein neues, hochmodernes Schulhaus umgebaut. 24 Millionen Euro soll die Generalsanierung und Erweiterung kosten.
Beispiel Abensberg: Inneneinrichtung eines Schulhauses aus Mitteln des Sondervermögens?
Uwe Brandl, der frühere Bürgermeister der niederbayerischen Kleinstadt und derzeitige Präsident des bayerischen Gemeindetages, sagt, dass die neue Schule in seiner Stadt ein Beispiel sei, wie man mit dem sogenannten "Sondervermögen" des Bundes umgehen könnte: "Das ist eine laufende Maßnahme. Der Innenausbau wird aber erst im nächsten Jahr beginnen. Dafür könnte man jetzt Geld des Sondervermögens hernehmen". Das hätte, so Brandl, auch den Vorteil, dass Geld, das die Stadt für den Innenausbau des Schulhauses schon eingeplant habe, frei werde für andere Maßnahmen, wie etwa für die Sanierung von Brücken oder Straßen, denn dafür gebe es keine Zuschüsse.
Sondervermögen sind Schulden
Sondervermögen sind - auch wenn es sich erst einmal positiv anhört - neue Schulden. Die ursprüngliche Idee des Bundes war nämlich, neue Schulden zu machen, um damit Investitionen zu finanzieren, die außerhalb des regulären Haushaltsbudgets liegen.
So wurde ein bundesweites Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro eingerichtet. Diese Mittel sollen den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen, um wichtige Investitionen in Bereichen wie Verkehr, Bildung oder Digitalisierung zu unterstützen.
Forderung der SPD und des Gemeindetages: Mindestens 70 Prozent für Kommunen
Rund 70 Prozent aller Investitionen werden durch die Städte und Gemeinden in Bayern selbst getragen. Deshalb fordern die bayerischen Landräte, dass auch mindestens 70 Prozent des Sondervermögens dann auch an die Kommunen weitergeleitet werden.
Dieser Forderung schließt sich auch die bayerische SPD an: "Das Ziel von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und der Bundesregierung ist es, dass die Menschen vor Ort sehen und spüren, dass in Kitas und Schulen, dass in Krankenhäuser und Digitalisierung, dass in Busse und in die Schiene investiert wird", sagt dazu Michael-Schrodi, Bundestagsabgeordneter für Dachau und Fürstenfeldbruck. "Und das wird nur dann gewährleistet, wenn diese Mittel auch zumindest zu 70 Prozent an die Kommunen weitergereicht werden."
Ursprüngliche Idee des Sondervermögens ernst nehmen
Nikolaus Potrafke ist Professor für Volkswirtschaftslehre und leitet am ifo-Institut das Zentrum für öffentliche Finanzen. Er fordert, die ursprüngliche Idee des Sondervermögens ernst zu nehmen. Also konkret, die Mittel nicht für bereits geplante Projekte einzusetzen, sondern für Investitionen für die Allgemeinheit. "Wir haben insofern die Sorge, dass das Sondervermögen verpuffen kann, als dass wir jetzt schon im Bund sehen, dass es einen Verschiebebahnhof gibt", so Potrafke. Schon jetzt würden Prozesse darauf hindeuten, dass mit neuen Schulden beispielsweise Löcher an anderen Stellen gestopft werden und beispielsweise Soziales finanziert werde. "Und das soll nicht sein", fordert der Volkswirtschafts-Professor im Hinblick auf die Verwendung des Sondervermögens. "Es sollen Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur sein".
Gemeindetag fordert "schlanke Verfahren"
Uwe Brandl, der Präsident des bayerischen Gemeindetages, wünscht sich ein unkompliziertes Verfahren. Zum Beispiel, dass von den Kommunen nur ein Nachweis erbracht werden muss, dass die Mittel in eine Investition geflossen sind, die erst ab dem 1. Januar 2025 geplant wurde oder in die Umsetzung gegangen ist. Denn das Sondervermögen sei eine wichtige Einnahmequelle für die klammen Kassen in vielen Kommunen: "Sicher ist die Situation sehr unterschiedlich, aber es werden immer mehr Kommunen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Pflichtaufgaben tatsächlich zu lösen, weil sie nicht wissen, wo sie das Geld dafür hernehmen sollen. Und insofern ist natürlich zusätzliches Geld vom Bund sehr, sehr gut", so Brandl.
Füracker: Jetzt noch nicht Zeit für konkrete Zusagen
Derweil hat Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) im BR Fernsehen Kritik zurückgewiesen, warum Bayern nicht wie andere Bundesländer den Kommunen bereits konkrete Zusagen aus dem 100-Milliarden-Sondervermögen gemacht hat. Zusagen könne man derzeit nur politisch machen, nicht aber formell. Füracker verwies darauf, dass das Gesetz erst am 17. Oktober in zweiter Lesung im Bundesrat behandelt wird. Danach werde die Verwaltungsvereinbarung gemacht.
"Erst dann wissen wir rechtsverbindlich, wie viel Geld wir wofür verwenden dürfen und wann wir das Geld bekommen", so Füracker. Es käme dabei nicht auf "ein Prozent hin oder her an, sondern die Frage ist: Womit erzeugen wir auch vernünftig das, was alle wollen, nämlich dass in dem Land wieder Wachstum und Investition entsteht?"
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