Die in Teilen rechtsextreme Gruppierung "Team Menschenrechte" (TMR), die vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet wird, darf weiterhin im Rahmen von Kundgebungen durch die Nürnberger Innenstadt ziehen. Das hat der Oberste Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Es hat eine Kundgebung des TMR am Montag in der Straße der Menschenrechte genehmigt.
In der Straße der Menschenrechte werden die Artikel der UN-Menschenrechtscharta von 1948 gewürdigt. Sie stehen in verschiedenen Sprachen an hohen Säulen, die der israelische Künstler Dani Karavan geschaffen hat.
Stadt scheitert erneut vor Gericht
Wie die Stadt Nürnberg mitteilt, ist sie mit ihrem Versuch, die Versammlung zu beschränken, vor dem Obersten Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gescheitert. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Versammlung stattfinden darf. Bereits Anfang Mai hatte die Stadt versucht, eine Demo des TMR auf der Straße der Menschenrechte zu verhindern. Auch damals hatte der Versuch vor Gericht keinen Bestand.
Laut Mitteilung hatte die Stadt Nürnberg versucht, die Versammlung auf einen festen Ort, nämlich den Hallplatz, zu beschränken. Die Wahl der Routen, Orte und Inhalte der Versammlungen des TMR gingen demnach regelmäßig über das geschützte Maß der Versammlungs- und Meinungsfreiheit hinaus. Es gehe vor allem darum, zu provozieren – unabhängig von den Inhalten. Zudem würden die Versammlungen des TMR den öffentlichen Raum überbeanspruchen.
Seit Jahren zieht das TMR jeden Montag durch Nürnberg und blockiert damit teilweise den Feierabendverkehr auf den Hauptverkehrsstraßen.
Das Gericht folgte dieser Haltung nicht und erklärte: Solange sich das TMR friedlich verhalte und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet sei, sei die Versammlung zu schützen.
Gruppierungen kritisieren Vorgehen der Stadt
Das "Bündnis Nazistopp Nürnberg" kritisiert die Argumentation der Stadt vor Gericht. Der Ansatz sei von Anfang an zum Scheitern verurteilt, erklärte das Bündnis. Mit jedem weiteren positiven Beschluss des Gerichts werde es in Zukunft schwieriger, gegen das TMR vorzugehen.
In der Woche zuvor hatte das TMR seine Versammlung am Platz der Opfer des Faschismus abgehalten. Die "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" schrieb daraufhin in einer Mitteilung: "Das ist dem Charakter eines Gedenk- und Erinnerungsorts nicht angemessen". Die Allianz verweist auf die Möglichkeit, Versammlungen an Orten mit besonderer historischer Symbolkraft zu beschränken. Und auch das Bündnis Nazistopp ist der Meinung: "Hier hätte das Versammlungsrecht weit mehr hergegeben (…), da die Versammlung direkt die Würde der Opfer des Nationalsozialismus angegriffen hat".
Nürnbergs 3. Bürgermeister Nasser Ahmed (SPD) setzt sich regelmäßig gegen die Versammlungen des TMR ein und dankt auf Instagram den Gegendemonstrantinnen und -demonstranten. "Es ist wichtig, dass die Menschen laut sind und sich für unsere Demokratie einsetzen. Ich freue mich, dass so viele auf der richtigen Seite standen."
Verfassungsschutz hat Gruppe im Blick
Vor gut einem Jahr hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) erklärt, dass ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen würden, dass sich das TMR aufgrund seiner politischen Zielsetzung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte. Die Gruppierung ging aus der verschwörungsideologischen Bewegung "Querdenken" hervor, die sich im Zuge der Corona-Pandemie gebildet hatte. Das TMR äußert regelmäßig Kritik an staatlichen Institutionen, an Medien und der Schulmedizin.
Aktivistin von Gericht verurteilt
Eine Aktivistin des "Team Menschenrechte" wurde Mitte September zu einer Geldstrafe über 10.500 Euro verurteilt. Der Vorwurf lautete Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und Volksverhetzung. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters hatte die 44-Jährige am Rande einer Demonstration in der Nürnberger Innenstadt im Dezember 2024 eine Gegendemonstrantin der "Omas gegen Rechts" an der Hand verletzt. Sie hatte versucht, ihr das Mikrofon aus der Hand zu reißen, weil die eine Rede der Omas während einer Schweigeminute auf die Lautsprecheranlage des TMR übertragen wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor – auch wegen einer bestehenden Bewährungsstrafe – eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten für die TMR-Aktivistin gefordert. Davon sah der Vorsitzende Richter zwar ab. Er betonte aber, die Verurteilung zu einer Geldstrafe sei "eine letzte Chance".
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