Polizisten führen Fahrzeugkontrollen im Stadtbereich von Amberg durch.
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"Swatting" – vermeintliche Gewalttat in Amberg angekündigt

"Swatting" – vermeintliche Gewalttat in Amberg angekündigt

Großeinsatz der Polizei, eine abgesperrte Innenstadt und viele Fragen – rund um die Androhung einer Gewalttat gestern in Amberg. Was dort spektakulär endete, nennt die Polizei: "Swatting". Ein vermeintlicher Scherz, der im Gefängnis enden kann.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Ein anonymer Anruf gegen 21 Uhr bei der Polizei in Amberg: Ein Mann gibt an, in der Innenstadt eine Gewalttat verüben zu wollen. Die Polizei rückt sofort mit mehreren Streifen aus. Zusätzliche Streifen aus dem umliegenden Polizeidienststellen kommen dazu, ebenso Zivilkräfte. Die Innenstadt wird abgeriegelt – doch der Anruf war offenbar nicht ernst gemeint.

Swatting: Missbrauch von Notrufen

Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung, sagt die Polizei heute. Und vermutet einen Fall von "Swatting". Der Begriff kommt aus der Gameszene, erklärt Polizeisprecher Alexander Schmitt. Im Strafgesetzbuch heißt das "Missbrauch von Notrufen" oder auch "Vortäuschen einer Straftat" – beides ist eine Straftat. Entweder ist das Ziel, einen Polizeieinsatz auszulösen, oder aber "Swatting" ist eine Methode des Mobbings mit der Zielrichtung, jemandem zu schaden, wenn dort plötzlich die Polizei vor der Tür steht.

Polizei: Swatting ist kein Scherz

Noch ist nicht klar, wer den anonymen Anruf getätigt hat. Doch die Ermittlungen der Polizei - auch von speziellen Cyber-Experten - laufen. Solche Anrufe sind alles andere als ein Scherz, sagt Polizeisprecher Schmitt. Denn dadurch könnte die Bevölkerung verunsichert werden; vor allem aber werden dadurch Polizeikräfte gebunden, die anderswo vielleicht nötiger wären und wirklich Hilfe leisten oder Straftaten verhindern könnten.

Einsatzkosten zahlt der Anrufer

In erster Linie verursacht so ein Anruf und ein damit ausgelöster Polizeieinsatz viele Kosten, die allerdings der Verursacher zahlen muss. Das kann sich schnell summieren, vor allem, wenn auch noch Spezialkräfte oder andere Hilfsorganisationen beteiligt sind.

Auf den Verursacher kommt zudem ein Ermittlungsverfahren zu, das mit einer Verurteilung enden kann: Für "Missbrauch von Notrufen" sieht das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft vor, für das "Vortäuschen einer Straftat" sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Das Phänomen ist nicht neu - kommt aber leider immer wieder mal vor, sagt der Polizeisprecher. Immer schätzt die Polizei mit einem speziellen Team ein, wie konkret die Gefahr tatsächlich sein könnte. Und reagiert entsprechend.

Drohmail an die Schule

Erst Anfang Mai hatten zwei Jugendliche eine Drohmail an ihre Schule, das Gymnasium in Eschenbach im Kreis Neustadt an der Waldnaab geschickt. Auch anonym, über ein Internettool. Noch am selben Vormittag hatten die Fahnder die beiden im Visier, zwei Tage später gestanden die Schüler ihre Tat. Auch diese Mail hat einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst, der nun für die Schüler beziehungsweise deren Eltern teuer werden könnte.

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