Wegen Terrorverdachts hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen einen 15-Jährigen aus dem Landkreis Augsburg erhoben. Er soll im Oktober 2025 eine Kugelbombe gebaut und sich selbst damit versehentlich mehrere Finger weggesprengt haben. Auch sein Seh- und Hörsinn wurde nach Angaben seines Verteidigers beeinträchtigt. Bei der Explosion sei zudem ein weiterer Jugendlicher verletzt worden. Die Ermittler hatten kurz nach Bekanntwerden der Festnahme von Hinweisen gesprochen, dass der 15-Jährige eine Synagoge im Visier gehabt haben soll.
Vorwurf: Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttat
Der 15-Jährige wurde nach der Explosion festgenommen und sitzt seither in U-Haft. Laut eines Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft München soll dem Jugendlichen vor dem Augsburger Amtsgericht beim Jugendschöffengericht der Prozess gemacht werden.
Die Anklage wirft ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor, außerdem den vorsätzlichen unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie gefährliche Körperverletzung. Zuerst hatte die Augsburger Allgemeine über die Anklageerhebung berichtet (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt).
Laut Ermittlern mit Terrororganisation "IS" sympathisiert
Nach Angaben der Ermittler soll der 15-Jährige mit der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) sympathisieren. Er soll eine große Menge an pyrotechnischen Gegenständen an seiner Wohnanschrift aufbewahrt haben, um damit einen Anschlag in Deutschland zu begehen.
Sein Anwalt Moritz Bode sagte dem BR, der Junge sei intelligent, aber er habe nicht begriffen, dass er in ein Terrornetz hineingezogen worden sei: "Er hat nicht geschnallt, dass er da an eine Anakonda im Amazonas geraten ist", so Bode. Was die Taten angeht, die dem Jugendlichen vorgeworfen werden, "wird sich zeigen, ob sie so Bestand haben können oder ob sich das Ganze reduziert", so Bode weiter.
Verfahren soll im September beginnen
Das Jugendschöffengericht kann Strafen von bis zu zehn Jahren Haft verhängen. Ab September soll das Verfahren beginnen. Anfang Oktober könnte dann ein Urteil fallen. Der 15-Jährige bleibt bis auf weiteres in Haft. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
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