Corona-Einreisekontrollen der Bundespolizei
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Testpflicht für Reiserückkehrer - Ausnahmen und saftiges Bußgeld

Testpflicht für Reiserückkehrer - Ausnahmen und saftiges Bußgeld

Testpflicht für Reiserückkehrer: Wer nach Deutschland einreisen will und nicht geimpft oder genesen ist, muss ab heute ein negatives Testergebnis vorlegen. Ausnahmen gelten für Pendler und Kurzaufenthalte. Das sorgt für Erleichterung im Grenzgebiet.

Wer nicht gegen Covid-19 geimpft ist und nach Deutschland einreisen möchte, muss ab sofort einen negativen Corona-Test vorweisen können – egal, ob die Grenze mit dem Auto, mit dem Zug oder per Flugzeug überquert wird.

Wer bereits eine Corona-Infektion hinter sich hat und dies nachweisen kann, ist von der Testpflicht gleichermaßen befreit wie Geimpfte. Dies hat das Bundeskabinett am Freitag beschlossen. Ziel ist es, das Risiko zu reduzieren, dass in der Urlaubszeit zusätzliche Infektionen eingeschleppt werden. Die Testpflicht gilt für Einreisende ab zwölf Jahren, als Nachweis wird ein negativer Antigen-Test oder ein negativer PCR-Test akzeptiert. Außerdem müssen auch Geimpfte oder Genesene ein negatives Testergebnis vorweisen, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet zurückkommen.

Erleichterung im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet

Es gibt aber auch einige Ausnahmen. Bei Kurzaufenthalten bis zu 24 Stunden beispielsweise, also auch bei Tagesausflügen, für Pendlerinnen und Pendler, den grenzüberschreitenden Berufsverkehr sowie für durch Deutschland Durchreisende gilt die Corona-Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland nicht.

Das sorgt für Erleichterung im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet. Die Ausnahmen von der Testpflicht ermöglichen, dass die Regelung nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die im Tiroler Grenzgebiet lebenden und in Deutschland arbeitenden Menschen werde, äußerste sich beispielsweise der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter.

  • Zum Artikel: Staus und viel Verkehr in Richtung Süden und Norden

Tests erst kurz vor der Einreise nach Bayern?

Wer aus Tirol nach Bayern einreisen möchte, kann sich direkt kurz vor dem Grenzübertritt testen lassen. Kostenlos können das gut ausgebaute Testangebot der PCR- und Antigen-Teststationen in Tirol alle Einheimischen nutzen, aber auch in Tirol urlaubende Gäste.

Allen anderen, die beispielsweise in Italien, der Schweiz oder Slowenien in Urlaub waren, durch Tirol durchreisen und nach Deutschland einreisen möchten, steht das kostenlose Testangebot in Tirol nicht zur Verfügung. Sie sollten sich bereits frühzeitig in ihrem Urlaubsland Gedanken machen, wo und wie sie sich testen lassen können. In Tirol können sie nur eines der kostenpflichtigen Testangebote in Anspruch nehmen, etwa bei entsprechenden Laboren. Das könnte teuer werden.

Wie wird kontrolliert?

Flugpassagiere müssen die Nachweise – wie bisher – vor dem Start auf Anforderung vorlegen. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll während der Fahrt kontrolliert werden. Umfassende Einreisekontrollen an der Grenze auf den Autobahnen und Landstraßen sind nicht vorgesehen. Vielmehr sollen Schleierfahnder stichprobenartige Kontrollen durchführen. Beamte der Bayerischen Grenzpolizei und der Bundespolizei sind im Einsatz.

Saftige Bußgelder möglich

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) appelliert an alle Reiserückkehrer, die geltende Regelung zu beachten. Jeder, der gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verstoße, müsse mit empfindlichen Bußgelder rechnen. Hier ist von Beträgen bis zu 25.000 Euro die Rede.

Kritik von mehreren Seiten

Kritik kam unter anderem von den Polizeigewerkschaften. Mehr als Stichprobenkontrollen könne man personell ohnehin nicht leisten, hieß es etwa. Auch Transportunternehmer befürchten Staus und Verzögerungen.

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