Transporter mit Kühen (Symbolbild)
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Im Schlachthof-Skandal von Hobbach hat das Amtsgericht Obernburg einen Tiertransporter-Fahrer wegen Tierquälerei verurteilt. (Symbolbild)
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Im Schlachthof-Skandal von Hobbach hat das Amtsgericht Obernburg einen Tiertransporter-Fahrer wegen Tierquälerei verurteilt. (Symbolbild)

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Tierquälerei: Haftstrafe für Transporteur

Tierquälerei: Haftstrafe für Transporteur

Im Schlachthof-Skandal von Hobbach hat das Amtsgericht Obernburg einen Tiertransporter-Fahrer wegen Tierquälerei verurteilt. Er erhielt eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und muss 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Im Skandal um den inzwischen geschlossenen Schlachthof Eschau-Hobbach ist vor dem Amtsgericht Obernburg ein Urteil gefallen: Der Angeklagte wurde wegen mehrfacher "quälerischer Tiermisshandlung" zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zudem muss er 3.000 Euro in 20 Raten an eine gemeinnützige Organisation zahlen, das bestätigte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage von BR24.

Tiere mit gebrochenen Gliedmaßen

Der Mann soll zwischen September 2022 und August 2023 mehrere Rinder trotz schwerer Erkrankungen zum Schlachthof transportiert haben. Darunter seien Tiere mit gebrochenen Gliedmaßen und eine hochträchtige Kuh gewesen. In zwei Fällen soll er Rinder beim Abladen mit einem Elektrotreiber und Schlägen zum Aufstehen gezwungen haben. Bei einer Kuh soll er den Elektrotreiber 70-mal eingesetzt haben. Der 57-jährige Angeklagte hatte im Prozess die Vorwürfe eingeräumt. Seine Erlaubnis, Tiere zu transportieren, hat er zurückgegeben, was zu seinen Gunsten gewertet wurde.

Tierschützer deckten Tierquälerei auf

Die Staatsanwaltschaft hatte eine etwas höhere Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie ebenfalls 3.000 Euro Geldauflage gefordert. Die Verteidigung hingegen wollte ganz auf eine Haftstrafe verzichten und wollte eine Geldstrafe verhängt sehen. Unter den Zuschauern im Gerichtssaal waren auch Tierschützer. Diese hatten den Skandal ins Rollen gebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und es ist unklar, ob Berufung eingelegt wird.

Mit Material von dpa.

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