Blumen und Kerzen in Immenstadt – aufgenommen im Mai 2024 nach dem Tod eines Obdachlosen.
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Nach dem Tod eines Obdachlosen in Immenstadt soll im Januar ein Mordprozess gegen einen Jugendlichen beginnen.

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Tod eines Obdachlosen: Jugendlichen erwartet Mordprozess

Tod eines Obdachlosen: Jugendlichen erwartet Mordprozess

In Immenstadt starb im Mai ein Obdachloser. Die Staatsanwaltschaft erhob danach gegen einen Jugendlichen Anklage wegen Mordes. Das Landgericht Kempten hat jetzt angekündigt, dass der Prozess in wenigen Wochen beginnen soll.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Nach dem Tod eines Obdachlosen in Immenstadt muss sich ein 17 Jahre alter Jugendlicher ab Januar vor dem Landgericht Kempten verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mordes. Das Landgericht ließ die Anklage zu. Verhandelt wird vor der zweiten Jugendkammer des Gerichts. Die Sitzungen werden nicht öffentlich sein. Sieben Verhandlungstage setzte das Gericht zunächst an. Der Prozess soll am 08. Januar beginnen. Mitte Februar könnte das Urteil feststehen.

Anklage sieht niedrige Beweggründe

Am 07. Mai soll der Jugendliche den 53 Jahre alten Obdachlosen zum wiederholten Mal attackiert haben. Mit mehreren Faustschlägen soll er ihn unter anderem an der Schläfe getroffen habe. Der Obdachlose schlug den Ermittlungen nach mit dem Hinterkopf auf dem Boden auf. Er ging noch selbst zur Polizei und meldete die Attacke. Später starb er im Krankenhaus. Die Obduktion ergab anschließend eine Hirnblutung als Todesursache.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Jugendliche durch seine Handlungen Macht und Stärke demonstrieren wollte. Die Ankläger werfen ihm deshalb Mord aus niedrigen Beweggründen vor.

Verteidiger sieht Vorsatz nicht bewiesen

Verteidiger Michael Eichinger teilte auf BR-Anfrage mit, dass er den Vorsatz, der einer Mordanklage zugrunde liegt, in Zweifel zieht. Der Anwalt des Jugendlichen bezweifelt außerdem, dass der Tod des 53-jährigen Obdachlosen eine direkte Folge der Auseinandersetzung mit dem Jugendlichen war. Er stellte zudem ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Jugendlichen in den Raum. Eichinger kündigte an, dass sich sein Mandant zu den Vorwürfen äußern werde.

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