Der freigesprochene Arzt mit einem seiner Verteidiger
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Tod eines Patienten in Kelheim: Angeklagter Arzt freigesprochen

Tod eines Patienten in Kelheim: Angeklagter Arzt freigesprochen

Im Prozess um den Tod eines Patienten am Krankenhaus Kelheim hat das Landgericht Regensburg den angeklagten Arzt freigesprochen. Einen Freispruch hatten nicht nur die Verteidiger gefordert, sondern auch die Staatsanwaltschaft.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Ein Arzt ist vor dem Landgericht Regensburg vom Vorwurf des Mordes an einem 79 Jahre alten Patienten freigesprochen worden. Damit folgte die Strafkammer den Plädoyers von Verteidigern und Staatsanwaltschaft. Beide Seiten hatten einen Freispruch für den Mediziner gefordert.

Schwere Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mediziner ursprünglich vorgeworfen, den schwer kranken Patienten getötet zu haben – mit einer Überdosis des Schmerzmittels Morphin. Er soll, wie es in der Anklage hieß, ohne entsprechenden Anlass entschieden haben, den Patienten palliativ zu versorgen, also nur noch mit schmerzlindernden Medikamenten, um sein Leben zu verkürzen. Der Arzt selbst hatte während des Prozesses alle Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Kritik an Ermittlungen

Seine Verteidiger kritisierten die Ermittlungen von Prozessbeginn an als unzureichend. Und selbst die Ankläger hatten zuletzt Freispruch gefordert. So ging der Staatsanwalt mit Blick auf die Patientenunterlagen und die im Prozess gehörten Gutachter davon aus, dass die Umstellung auf eine palliative Behandlung gerechtfertigt war. Das sah das Gericht allerdings nicht als erwiesen an. Straflos bleibt der Mandant laut des zuständigen Richters nur aus einem Grund: Man habe nicht ausschließen können, dass die Angehörigen des Patienten der vom Arzt eingeleiteten Palliativbehandlung möglicherweise zugestimmt hätten.

Erleichterung nach Urteil

Nach dem Freispruch sprachen die Verteidiger von großer Erleichterung bei ihrem Mandanten. Die Urteilsbegründung sei sehr komplex. Sie habe aber gezeigt, wie wichtig Dokumentation sowie Kommunikation mit den Angehörigen seien. "Das ist eine Absicherung für jeden Arzt, der so eine schwerwiegende Entscheidung trifft", sagte einer beiden Verteidiger des Arztes.

Weiterer Prozess bereits beendet

Zuletzt war der Haftbefehl gegen den Arzt bereits außer Vollzug gesetzt worden, nachdem er zuvor mehr als ein Jahr lang in Untersuchungshaft gesessen hatte. Dafür soll er nun mit Mitteln aus der Staatskasse entschädigt werden. Der Mediziner war parallel in einem zweiten Verfahren um den Tod einer Krankenschwester angeklagt gewesen. Hier war er bereits rechtskräftig freigesprochen worden.

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