Die Verfolgungsfahrt mit tödlichem Ausgang hatte im August vergangenen Jahres überregionale Aufmerksamkeit erregt. Auf der Flucht vor einer Polizeistreife hatte ein 21 Jahre alter Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, bei dem ein 20-Jähriger starb.
Der Getötete war in Kaufbeuren unter anderem durch sein Engagement beim Bayerischen Roten Kreuz bekannt. Zudem war der Angeklagte, der die deutsch-ukrainische Staatsbürgerschaft besitzt, nach dem Unfall zunächst geflüchtet. Im September war er dann in Polen – mutmaßlich auf dem Weg in die Ukraine – festgenommen worden.
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge
Der Richter am Landgericht Kempten sprach den Angeklagten unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig und verurteile ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Darüber hinaus warf er ihm fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen und die unerlaubte Entfernung vom Unfallort vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung behält sich vor, in Revision zu gehen. Auch die Staatsanwaltschaft, die ursprünglich auf Mord plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte, kann Revision einlegen.
Tötungsvorsatz für Richter nicht zweifeldfrei nachzuweisen
Nach Auffassung des Gerichts ließ sich ein Tötungsvorsatz nicht zweifelsfrei nachweisen. Der Angeklagte habe glaubhaft angegeben, vor der Polizei geflüchtet zu sein, weil er ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss gefahren sei.
Ein schwerer Unfall könne nicht in seinem Interesse gewesen sein, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der 21-Jährige habe offenbar darauf vertraut, "dass schon alles gutgehen werde". Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte ausführlich ausgesagt und Reue gezeigt habe.
Mit bis zu 180 Stundenkilometern unterwegs
Die Staatsanwaltschaft hatte im Abschlussplädoyer argumentiert, dass zwei Mordmerkmale erfüllt seien: Die Tat sei heimtückisch gewesen, denn das Opfer habe keine Möglichkeit gehabt, sich zu wehren; und der Angeklagte hätte gemeingefährliche Mittel eingesetzt, da er bei Geschwindigkeiten von bis zu 180 Stundenkilometern billigend in Kauf genommen habe, mehrere Menschen zu töten.
Auch die Anwältin der Nebenklage forderte eine Verurteilung wegen Mordes. Das Verfahren habe gezeigt, dass der Angeklagte in einer "Serie bewusster Entscheidungen" ohne Rücksichtnahme ausschließlich das Ziel verfolgt habe, der Polizei zu entkommen.
Fahrlässig oder vorsätzlich?
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, blieb aber auch deutlich über der von der Verteidigung geforderten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Verteidigung hatte eingeräumte, dass der Angeklagte ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss gefahren sei, sah jedoch keine Mordmerkmale erfüllt: Der Angeklagte habe nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt.
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