Im Stadtteil Milbertshofen fuhr am Samstagabend kurz nach 20 Uhr ein 19-jähriger Münchner mit einem Porsche SUV auf der Schleißheimer Straße stadtauswärts. Er soll mit erhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gerast sein und dann gegen ein abbiegendes Auto geprallt sein. Darin wurden zwei Männer im Alter von 21 und 48 Jahren tödlich verletzt.
Laut dem Münchner Polizeipräsidium werde nach aktuellem Stand wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Warum bei solchen Raserunfällen selten von Mord gesprochen wird, hängt von juristischen Feinheiten ab: Bei Mord muss ein Vorsatz nachgewiesen werden.
Erhöhte Geschwindigkeit: Ab wann Rasen strafbar ist
"Als strafbares Rasen wird bezeichnet, wenn man sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen", sagt Alexander Römer vom ADAC auf BR-Anfrage. Ein illegales Autorennen würde laut Römer vorliegen, wenn Fahrzeuge auf einer längeren Strecke gegeneinander fahren oder von Ampel zu Ampel beschleunigen.
In Bayern kamen in diesem Jahr bis Ende September 96 Menschen durch Verkehrsunfälle mit erhöhter Geschwindigkeit ums Leben, schreibt das Innenministerium auf BR-Anfrage. Ein Großteil der Unfälle soll sich auf Landstraßen ereignen. Mit Blick auf die vergangenen fünf Jahre schwanken die Zahlen – laut dem Innenministerium sei aber keine deutliche Tendenz ableitbar. Bis 2030 möchte das Ministerium die Zahl der Verkehrstoten drastisch reduzieren. Zu den Maßnahmen zählt es straßenverkehrsrechtliche und bauliche Maßnahmen sowie polizeiliche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und Präventionsveranstaltungen. Ein Tempolimit steht nicht auf der Agenda.
Höhere Strafen: Wie Raser-Unfälle geahndet werden
Wer an einem illegalen Rennen teilnimmt oder mit erhöhter Geschwindigkeit erwischt werde, dem drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, so Alexander Römer vom ADAC. "Außerdem wird der Fahrerin oder dem Fahrer in der Regel die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen", erklärt Römer. Auch das Tatfahrzeug, mit dem das Rennen gefahren wurde, könne zudem beschlagnahmt, eingezogen und verwertet werden.
Die Strafen für Raser wurden bundesweit in den vergangen Jahren drastisch erhöht: 2017 wurde der Straftrechtsparagraf 315d StGB geschaffen – der sogenannte Raser-Paragraf. Die Höchststrafe, wenn jemand zu Tode kommt, beträgt zehn Jahre, also doppelt so viel, wie bei der fahrlässigen Tötung. Doch unter gewissen Umständen kann eine Person, die aufgrund überhöhter Geschwindigkeit jemanden getötet hat, auch wegen Mordes verurteilt werden. Dann drohe eine lebenslange Freiheitsstrafe, so Römer.
In welchen Fällen wegen Mordes ermittelt werden kann
"Wird jemand getötet, betrachtet die Staatsanwaltschaft die Gesamtumstände der Tat. In welche Richtung das Strafverfahren geführt wird, hängt unter anderem davon ab, ob der Beschuldigte mit Tötungsvorsatz gehandelt hat", erklärt Römer. Die Frage sei hierbei, ob der Person bewusst war, dass Menschen durch das Rennen sterben könnten und sie dies billigend in Kauf genommen habe. Oder ob die Person darauf vertraut habe, dass alles gut gehen werde.
Das Problem sei laut Römer, dass niemand wisse, was sich der Fahrer zum Tatzeitpunkt gedacht habe. Aus diesem Grund seien je nach Fall die Gesamtumstände, wie beispielsweise Zeugenaussagen und das Täterverhalten vor und nach der Tat, ausschlaggebend für die Entscheidung, ob das illegale Autorennen oder das Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit als Mord eingestuft werden könne. "Kommt Mord infrage, müssen auch Mordmerkmale, wie zum Beispiel gemeingefährliche Mittel, niedrige Beweggründe bejaht werden, was wiederum geprüft werden muss", so Römer.
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