Im Februar kam 27-jähriger Familienvater in der Stadt Schweinfurt bei einem Unfall ums Leben. Der Unfallverursacher, ein 35-jähriger Mann, wurde bereits verurteilt. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft auch Anklage gegen dessen Freundin, die ihm ihr Auto überlassen haben soll. Laut Staatsanwaltschaft soll der Frau klar gewesen sein, dass ihr Freund vor Fahrtantritt betrunken war. Er hatte nach dem tödlichen Unfall fast 2,1 Promille Alkohol im Blut.
Vorwurf gegen Freundin: Fahrlässige Tötung
Die achtjährige Tochter der Frau hatte laut Anklage erkannt, dass der Freund ihrer Mutter nicht mehr fahrtüchtig war. Sie soll den Autoschlüssel versteckt haben. Die 29-Jährige soll ihre Tochter aber aufgefordert haben, den Wagenschlüssel wieder herauszugeben.
Der Freundin des Angeklagten wird fahrlässige Tötung in Tateinheit mit mehreren anderen Delikten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass sie das Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss vorsätzlich zugelassen hat.
Unfallverursacher im Hauptprozess verurteilt
Der Hauptprozess gegen den 35-Jährigen führte zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe. Er wurde am 23. Oktober wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht verurteilt.
Bei dem Unfall hatte der Angeklagte eine rote Ampel überfahren und war ungebremst in das Auto des 27-Jährigen geprallt. Der Wagen des Opfers überschlug sich und kollidierte mit einem weiteren Fahrzeug. Zum Zeitpunkt des Unfalls befand sich auch ein Beifahrer im Fahrzeug, der lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Er sagte vor Gericht aus, dass er den Fahrer mehrfach gebeten habe, langsamer zu fahren.
Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafe gefordert
Während der Urteilsverkündung zeigte der Angeklagte keine sichtbare Regung. Die Witwe des Opfers wurde immer wieder von Weinkrämpfen geschüttelt. Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger ausrichten, dass ihm alles sehr leid tue, aber weitere Details blieben aus.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe von siebeneinhalb Jahren wegen eines "Verbotenen Autorennens" gefordert. Doch die Beweisführung für ein Rennen konnte nicht erbracht werden, sodass das Gericht sich für die fahrlässige Tötung entschied. Die Nebenklage, vertreten durch die Witwe des Opfers, hat Revision beim Bundesgerichtshof beantragt.
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