Es geht um die 13-jährige Sabine B., die im Dezember 1993 auf einem Reiterhof im unterfränkischen Wiesenfeld in einer Güllegrube gefunden wurde – getötet und missbraucht: Heute hat am Landgericht Würzburg der sogenannte "Cold Case Wiesenfeld" von vorne begonnen.
26 Verhandlungstage geplant
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung für ungültig erklärt, nachdem die Verteidigung Beschwerde eingelegt hatte. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, findet der Prozess unter Ausschluss von Medienvertretern und Öffentlichkeit statt [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt].
Zum ersten von 26 geplanten Verhandlungstagen waren erste Zeugen geladen, wie eine Gerichtssprecherin informiert. Darunter eine Polizistin sowie die Eltern und Schwester der Getöteten. Insgesamt sollen 94 Zeugen befragt werden, dazu mehrere Sachverständige.
Angeklagter wird im Prozess schweigen
Laut seinem Verteidiger wird der Angeklagte sich nicht zur Sache einlassen und von seinem Schweigerecht Gebrauch nehmen. Eine Strafe für den Angeklagten kommt nur im Falle eines nachgewiesenen Mordes in Frage. Alle anderen Delikte wären verjährt. Für die erneute Verhandlung gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot: Das Urteil darf somit nicht härter ausfallen als zuletzt.
Verurteilung vor eineinhalb Jahren
Im Dezember 2024 wurde der Mann vom Landgericht Würzburg zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll nach Ansicht der Kammer als 17-Jähriger im Jahr 1993 ein 13-jähriges Mädchen auf einem Reiterhof missbraucht, ermordet und den Leichnam in einer Güllegrube entsorgt haben.
Dabei zog sich die Verhandlung fast über vier Monate. Die Anklage wurde dabei schon im Jahr 2021 von der Staatsanwaltschaft erhoben. Neue Analysemethoden von DNA-Spuren hatten zu ihm geführt. Trotzdem wurde zunächst nicht verhandelt, weil dem Landgericht Würzburg die Beweislage nicht ausreichend erschien.
Schwere Rekonstruktion des Tathergangs
Als es schließlich von September bis Dezember 2024 doch zur Verhandlung kam, war diese geprägt von einer schwierigen Beweisaufnahme: Einige Zeugen und Verdächtige waren bereits verstorben, dazu kamen Erinnerungslücken.
Auch bei der Urteilsbegründung räumte das Gericht ein, den genauen Tathergang nicht nachweisen zu können, alle möglichen Szenarien aber in einem Mord resultieren würden.
Der Angeklagte zum erneuten Prozessauftakt am Würzburger Landgericht mit seinem Verteidiger.
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