Im Pfarrdorf Violau, einem Ortsteil der Gemeinde Altenmünster im schwäbischen Landkreis Augsburg, führt viele der Weg zur Wallfahrtskirche St. Michael: Pilger kommen zum Gebet, Besucher suchen Stille, Brautpaare wählen den Ort wegen seiner besonderen Atmosphäre. Doch eine Trauung in dem Wallfahrtsort beschäftigt nun das Bistum Augsburg.
Trauung eines Akteurs der "Identitären Bewegung"
Laut Bistum wurde dort Maximilian Märkl kirchlich getraut. Für Aufmerksamkeit sorgt der Fall, weil Märkl als führender Akteur der "Identitären Bewegung" gilt – einer Gruppierung, die von Verfassungsschutzbehörden dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet wird. Zuerst hatte die "Augsburger Allgemeine" [externer Link] berichtet.
Brautpaar wollte in Violau heiraten
Die zuständige Heimatpfarrei der Brautleute liegt nach Angaben des Bistums in Augsburg. Dort hätten sie im Ehevorbereitungsgespräch den Wunsch geäußert, nicht in der Heimatpfarrei, sondern in Violau getraut zu werden. Der Augsburger Pfarrer habe diesen Wunsch an den dortigen Pfarrer weitergeleitet. Ein solches Vorgehen sei grundsätzlich üblich, wenn Brautleute an einem anderen Ort heiraten möchten, hieß es. Der Pfarrer von Violau stellte daraufhin die Wallfahrtskirche St. Michael für die Trauung zur Verfügung.
Keine kirchenrechtlichen Hindernisse erkennbar
Nach Darstellung des Bistums waren im Ehevorbereitungsgespräch keine kirchenrechtlichen Gründe erkennbar, die gegen die Eheschließung gesprochen hätten. Auch der Wunsch nach einem bestimmten Geistlichen sei vom Brautpaar selbst geäußert worden. Das Bistum betont, die Hürden seien grundsätzlich hoch, einem Katholiken den Empfang des Ehesakraments zu verwehren.
Alter Ritus nur an bestimmten Orten erlaubt
Zum Prüfpunkt wurde nach Angaben des Bistums nicht die Trauung an sich, sondern die liturgische Form der Feier. Das Brautpaar habe eine Trauung in der früher so bezeichneten "außerordentlichen Form" des Römischen Ritus gewünscht. Solche Feiern sind im Bistum Augsburg nur an wenigen dafür zugelassenen Orten erlaubt. Dieser Hinweis sei den Brautleuten in diesem Fall jedoch nicht gegeben worden. Deshalb prüft das Bistum nun, warum die Feier in Violau stattfinden konnte.
Keine Hinweise auf politische Inszenierung
Dem Bistum Augsburg war der gesamte Vorgang nach eigener Darstellung vorab nicht bekannt. Es gebe derzeit auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die politische Einordnung des Bräutigams den beteiligten Personen bekannt gewesen sei. Hinweise darauf, dass die Feier einen rechtsextremen Szenecharakter bekommen oder zur politischen Selbstinszenierung genutzt werden könnte, habe es laut Bistum ebenfalls nicht gegeben.
Generalvikar soll künftig entscheiden
Für künftige Fälle will das Bistum Augsburg die Regeln klarer fassen. Feiern im alten Ritus sollen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Orten stattfinden. Jede Abweichung davon soll vorher dem Generalvikar zur Entscheidung vorgelegt werden. Diese Vorgabe will das Bistum allen Geistlichen noch einmal deutlich kommunizieren.
Zugleich betont das Bistum, es mache sich politische Positionen rechts- wie linksextremer Parteien nicht zu eigen und stehe hinter der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz: "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar."
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