Er wollte die Eröffnung seines Restaurants in Oberfranken und seiner zweiten Gastronomie in Thüringen feiern. Und dabei sollte es wohl richtig krachen. Deswegen kaufte ein 37-jähriger Vietnamese im Dezember 2024 mehr als zwei Tonnen Feuerwerksbatterien in Prag und brachte sie in einem Kleintransporter bei Waldsassen über die Grenze.
Polizist: Diese Menge hatten wir noch nie
Zwischen Schachteln voller Verpackungen für asiatisches Essen to go kamen die 124 Batterien zum Vorschein, als zivile Grenzpolizisten das Fahrzeug bei Waldsassen kontrollierten. Sie stellten damit insgesamt 170 Kilo Sprengstoff sicher. Diese Menge hatten sie noch nie auf der Grenzpolizei-Dienststelle in Waldsassen, sagte heute einer der Polizisten vor Gericht.
Kein Kavaliersdelikt - genug, um Autobahnbrücke zu sprengen
Eine Erlaubnis zum Umgang und Transport für die Feuerwerkskörper hatte der 37-Jährige nicht. Diese "unfassbare Menge" sei geeignet gewesen, "eine Autobahnbrücke in die Luft zu jagen", sagte der Staatsanwalt heute am Amtsgericht Tirschenreuth. Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, wäre die Straße vernichtet und innerhalb eines Ortes Teile des ganzen Ortes zerstört worden, versuchte auch der Amtsrichter dem Angeklagten klarzumachen, und dass die Einfuhr dieser unkontrollierten Böller kein Kavaliersdelikt sei. Dazu läuft im Gerichtssaal ein kurzer Film ab, der die Sprengkraft bei einem Fahrzeugbrand zeigen soll. Dem 37-Jährigen entfährt ein überraschtes "Oh", als es den VW-Bus im Film in tausende Stücke zerreißt. Der Angeklagte hätte deutlich mehr Sprengstoff in seinem Kleintransporter gehabt, fügt Amtsrichter Markus Fillinger hinzu.
Verstoß gegen Sprengstoffgesetz kommt 37-Jährigen teuer zu stehen
Die Strafe lautet: Elf Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Dazu kommen 50.000 Euro Geldauflage für gemeinnützige Organisationen. Und: die Kosten des Transports, der Lagerung und der Vernichtung der sichergestellten Böller durch die Polizei und Kampfmittelexperten. Mehr als 7.000 Euro hatte der Angeklagte bereits für den Erwerb der Böller in Tschechien bezahlt.
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz: Das Amtsgericht Tirschenreuth verurteilte einen 37-Jährigen zu 11 Monaten Haft auf Bewährung.
Jahreswechsel rückt näher: Böllerschmuggel nimmt wieder zu
Die Saison, in der Bundespolizei, Grenzpolizei und Zoll verbotene Pyrotechnik aus Tschechien sicherstellen, nimmt gerade wieder Fahrt auf. Bundespolizisten haben erst am Sonntag 6.000 Böller mit dem Namen "DumBum" bei Waldsassen in einem Kofferraum aufgefunden. In der vergangenen Woche waren es 600 Böller in einem Kofferraum.
"Sprengkraft nicht einschätzbar" - Zoll und Polizei warnen
Die Kracher, Feuerwerke, Kugelbomben und Raketen sind nicht kontrolliert. Sie beinhalten meistens Industrie-Sprengstoff, der unkontrollierbar ist. Schon der Transport kann mit Reibung und Erschütterung den Sprengstoff auslösen, warnt die Polizei. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 braucht es immer eine Erlaubnis für den Umgang und den Transport. Für Pyrotechnik der Kategorie F4 sogar eine entsprechende Ausbildung, dass man damit hantieren darf.
Die Sprengkraft dieser bei uns illegalen Böller sei oft nur schwer einschätzbar, denn die Zeit zwischen Entzünden und Detonation weiche häufig von zugelassenen Feuerwerkskörpern ab. Dies führe in der Folge häufig zu Verletzungen, warnt die Polizei.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
In Tschechien habe man ihm gesagt, es sei alles in Ordnung, beteuerte der 37-Jährige heute vor dem Gericht in Tirschenreuth. Und entschuldigte sich für sein Nichtwissen. Vor einer empfindlichen Strafe hat es ihn allerdings nicht bewahrt.
Feuerwerkskörper sind nicht gleich Feuerwerkskörper: Es gibt sie in den Kategorien F1 bis F4.
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