Blick von der Marienbrücke aus auf das imposante Schloss Neuschwanstein bei Hohenschwangau im Allgäu.
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Die Schlösser von Bayerns Märchenkönig Ludwig II. könnten schon bald in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen werden.

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Unesco: Schlösser König Ludwigs II. für Welterbe nominiert

Unesco: Schlösser König Ludwigs II. für Welterbe nominiert

In Bayern weiß man schon lange, wie prächtig und eindrucksvoll die Schlösser von Märchenkönig Ludwig II. sind – nun hat offenbar auch die Unesco einen Blick darauf geworfen: Im kommenden Jahr will sie über eine Aufnahme in die Welterbeliste beraten.

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Die Schlösser von Bayerns Märchenkönig Ludwig II. sind ein regelrechter Touristenmagnet. Allein das Schloss Neuschwanstein bei Hohenschwangau besuchen jährlich rund 1,4 Millionen Menschen – es gehört damit heute zu den meistbesuchten Schlössern und Burgen in ganz Europa. Kein Wunder also, dass die Schlösser Ludwigs II. auch das Interesse der Unesco geweckt haben.

Finale Entscheidung über Aufnahme soll im Juli 2025 fallen

Das Welterbekomitee der Kulturorganisation der Vereinten Nationen wird sich im kommenden Jahr mit den Schlössern König Ludwigs II. von Bayern befassen. Auf seiner heute endenden 46. Sitzung im indischen Neu-Delhi wurden die Schlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee sowie das Königshaus am Schachen für die Einschreibung in die Welterbeliste nominiert. Die nächste Konferenz findet im Juli 2025 in der bulgarischen Hauptstadt Sofia statt. Dann soll auch über die Aufnahme der Ludwigschlösser in die Liste des Weltkulturerbes entschieden werden, wie die deutsche Unesco-Kommission am Mittwoch in Bonn mitteilte.

Bereits seit 2015 stehen die Königsschlösser auf der deutschen Vorschlagsliste zur Ernennung zum Unesco-Welterbe beim Welterbezentrum in Paris. Im Februar wurde dann das offizielle Nominierungsdossier zur Begutachtung durch die Unesco vorgelegt. Wichtigstes Kriterium, um überhaupt in die engere Wahl für einen Platz auf der Unesco-Welterbeliste in Frage zu kommen, ist laut der Bayerischen Schlösserverwaltung der Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes. Was macht ein Gut einzigartig, warum sind die Königsschlösser Ludwigs II. welterbewürdig und was ist ihr besonderer, für die ganze Menschheitsgeschichte bedeutender Wert?

Aktuell 54 Unesco-Welterbestätten in Deutschland

Mit Blick auf die Nominierungen der bayerischen Schlossanlagen des 19. Jahrhunderts hieß es, sie gälten als gebaute Träume des Monarchen, der im bayerischen Volksmund als "Märchenkönig" bekannt wurde. Inmitten unberührter Landschaften habe der König Kunstwelten geschaffen, die ihre Besucherinnen und Besucher in vergangene Epochen und an weit entfernte Orte entführten. Zusätzlich sind aber noch ausführliche Beschreibungen über den langfristigen Schutzstatus und das nachhaltige Management zum nominierten Welterbe notwendig, ohne die eine Eintragung in die begehrte Liste nicht erfolgversprechend ist, so die Schlösserverwaltung im Freistaat.

Das Unesco-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet in der Regel jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit dem Erhaltungszustand eingeschriebener Stätten.

Auf der Liste des Unesco-Welterbes stehen 1.223 Kultur- und Naturstätten in 168 Ländern. 56 davon gelten als bedroht. Deutschland verzeichnet 54 Welterbestätten. In diesem Jahr kamen etwa das Schweriner Residenzensemble mit 37 Gebäuden, Plätzen und Gärten sowie die Siedlungen der Brüdergemeine Herrenhut in Sachsen, den USA und Nordirland hinzu.

Mit Informationen von epd

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