Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtssaal (links), neben ihm sitzt sein Anwalt.
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Nach dem Unfalltod von zwei Schwestern in der Rhön hat das Amtsgericht Bad Kissingen den Verursacher zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bildrechte: BR/Norbert Steiche
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Nach dem Unfalltod von zwei Schwestern in der Rhön hat das Amtsgericht Bad Kissingen den Verursacher zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Unfalltod von Schwestern in der Rhön: Geldstrafe für Verursacher

Unfalltod von Schwestern in der Rhön: Geldstrafe für Verursacher

Knapp elf Monate nach dem Unfalltod von zwei Schwestern in der Rhön hat das Amtsgericht Bad Kissingen den Verursacher verurteilt. Wegen fahrlässiger Tötung muss er eine Geldstrafe zahlen. Trotz Urteil bleiben viele Fragen offen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Es war der 9. November 2025, ein nebliger Sonntagmorgen in der Rhön, als ein Mann mit seinem Auto in den Gegenverkehr geraten ist. Zwischen Langenleiten und Wildflecken ist er frontal mit dem Auto von zwei Schwestern zusammengeprallt, 19 und 16 Jahre alt. Die jungen Frauen aus Wildflecken sind bei dem Frontal-Crash ums Leben gekommen. Sie waren gerade auf dem Weg zu einem Erntedank-Gottesdienst.

Geldstrafe für Verursacher des tödlichen Unfalls in der Rhön

Das Amtsgericht Bad Kissingen hat den Verursacher des Unfalls heute wegen zweifacher fahrlässiger Tötung verurteilt. Der 51-jährige Deutsche muss eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro bezahlen. Das entspricht in Summe 10.500 Euro. Außerdem muss er seinen Führerschein für einen Monat abgeben, so die Entscheidung des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Monate Fahrverbot gefordert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Fahrer kann sich an den Unfall selbst nicht erinnern

Der Angeklagte aus der hessischen Rhön hat sich im Prozess sehr ausführlich geäußert. Er war gerade auf dem Weg zu einem Erste-Hilfe-Kurs seiner Feuerwehr. An den Unfall selbst könne er sich nicht mehr erinnern. Er weiß nur noch, dass er kurz danach über das Schiebedach aus seinem Auto geklettert sei. Das lag auf der Seite. Erst da habe er gesehen, dass an einer Böschung unterhalb ein zweites Auto liege, so der 51-Jährige vor Gericht.

Verursacher hat den Schwestern im anderen Auto noch geholfen

Er sei seit 35 Jahren Feuerwehrmann – und sei direkt zu dem Auto gelaufen, um Erste Hilfe zu leisten. Mit einem anderen Autofahrer habe er versucht, die Schwestern aus ihrem Auto zu heben. Außerdem habe er die Unfallstelle abgesichert. Dann hätten sich Rettungskräfte um ihn gekümmert. Kurz bevor er ins Krankenhaus gebracht wurde, hat er erfahren, dass die beiden jungen Frauen gestorben seien. In dem Moment habe er nicht mehr weitersprechen können. Mit zwei gebrochenen Lendenwirbeln kam er in ein Krankenhaus.

Frontalzusammenstoß im Gegenverkehr

Einem Gutachten zufolge ist der 51-Jährige mit seinem Mercedes in einer Kurve in eine Leitplanke gefahren – ohne erkennbare Lenk- oder Bremsbewegungen, hieß es damals von der Staatsanwaltschaft. Danach habe er sein Auto auf die Fahrbahn zurückgesteuert – und sei mit dem entgegenkommenden Mazda der Schwestern kollidiert. Die 19-Jährige am Steuer hatte noch versucht, auszuweichen.

Genaue Unfallursache bleibt unklar, viele Fragen sind offen

Wieso der Unfall genau passiert ist – diese Frage bleibt trotz Urteil unbeantwortet. Der Bluttest auf Medikamente, Drogen oder Alkohol direkt nach dem Unfall ist negativ ausgefallen. Er sei ausgeschlafen gewesen, sagte er, auch wenn er am Abend zuvor auf einer Feier war. Laut Polizei war es auch nicht der Blick aufs Handy. Die Polizei hat die Daten überprüft und der 51-Jährige hat kurz vor dem Unfall nicht telefoniert und keine Nachrichten abgerufen. Ein Gutachter hat ein technisches Versagen an den beiden Fahrzeugen ausgeschlossen.

Was aber feststeht: Der Mann war bei den nebligen Sichtverhältnissen etwas zu schnell unterwegs. Laut Staatsanwaltschaft sei er bei erlaubten 100 km/h zwischen 104 und 114 km/h gefahren. Aber die Unfallkurve sei auch mit 114 km/h noch gut auf seiner Spur passierbar gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

Treffen zwischen Unfallverursacher und Familie der verstorbenen Schwestern

Die Eltern und die fünf Brüder der beiden Schwestern haben den Prozess verfolgt. Zwischen dem 51-Jährigen und der Familie gab es bereits Kontakt: Zunächst habe er es im Krankenhaus über einen Seelsorger versucht. Es gab ein Telefongespräch und später hätten er und seine Frau sich persönlich mit der Familie getroffen, sagte er. Er habe die Familie um Entschuldigung gebeten.

Der tragische Unfall hat in Unterfranken große Betroffenheit ausgelöst. Bei einer Spendenaktion für die Familie und die Beerdigung sind über 80.000 Euro zusammengekommen, heißt es auf der Online-Plattform.

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