Es ist der 01. März 2005: Vor dem Landgericht Regensburg wird ein Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hat gestanden, seine 88-jährige Nachbarin erdrosselt zu haben. Nach jahrelanger Haft ist er seit fünf Jahren zur Bewährung auf freiem Fuß und hat sich jetzt für die anstehende Kommunalwahl als Stadtratskandidat für die Münchner AfD aufstellen lassen.
Nach Verurteilung wegen eines Verbrechens erst einmal nicht wählbar
Doch der 43-jährige ist qua Gesetz unwählbar. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg bestätigt, zieht eine Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr einen Verlust des passiven Wahlrechts nach sich. Und das für die Dauer von fünf Jahren.
Eine sogenannte strafrechtliche Nebenfolge (§ 45 I StGB). Erst fünf Jahre nach dem Erlass der Restfreiheitsstrafe dürfe der- oder diejenige wieder gewählt werden.
Münchner AfD: Von Vergangenheit des Kandidaten nichts gewusst
Bei dem Mann, der für den Münchner Stadtrat kandidieren wollte, wäre dies im Jahr 2031 der Fall. Ob die AfD ihn dann überhaupt noch einmal aufstellen würde, das ist offen. Auf BR24 Nachfrage heißt es bei der Münchner AfD, man sei "überrascht" und habe von der Vergangenheit des Kandidaten nichts gewusst. Einem Parteiausschlussverfahren sei er mit seinem freiwilligen Austritt aus der Partei zuvorgekommen.
Aufgefallen ist die kriminelle Vergangenheit des Kandidaten erst, als das Münchner Wahlamt alle Kandidatinnen und Kandidaten routinemäßig überprüft hat.
Das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) listet die Gründe auf, warum Menschen nicht gewählt werden können. Personen, die sich wegen einer vorsätzlichen Straftat in Haft oder in Sicherungsverwahrung befinden, sind ebenso ausgeschlossen wie diejenigen, denen ein Richter die Wählbarkeit abgesprochen hat, wie in dem Fall des Münchner Kandidaten.
Welche Gründe führen zum Ausschluss einzelner Kandidaten?
Neben kriminellen Machenschaften gibt es jedoch noch andere Gründe: beispielsweise das Alter, die Staatsangehörigkeit oder Formfehler bei der Bewerbung. Dass Wahlämter Kandidatinnen oder Kandidaten für eine Kommunalwahl nicht zulassen, kommt in Bayern wie auch in anderen Bundesländern immer wieder vor. In der Regel allerdings aus rein formalen Gründen.
Wie beispielsweise bei der anstehenden Wahl in Würzburg. Dort dürfen zwölf Menschen nun doch nicht zur Kommunalwahl antreten: Unter anderem, weil die Unterlagen für die Kandidatur unvollständig waren. In Passau mussten vier Kandidaten ausgeschlossen werden. In Augsburg dürfen zwei Kandidaten doch nicht gewählt werden, da sie die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften nicht erreicht haben.
Die Liste der Münchner AfD für die Kommunalwahl ist inzwischen wieder vollständig. Für den vor mehr als 20 Jahren wegen Mordes verurteilten Mann wurde ein Ersatzkandidat gefunden.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
