Der mutmaßliche Täter betritt den Gerichtssaal im Nürnberger Amtsgericht.
Der mutmaßliche Täter betritt den Gerichtssaal im Nürnberger Amtsgericht.
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Ein 28-Jähriger soll in Nürnberg einen Hund vor einem Supermarkt zu Tode geprügelt haben sollen. Am Montag wurde er deswegen verurteilt.
Bildrechte: BR / Isabel Pogner
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Ein 28-Jähriger soll in Nürnberg einen Hund vor einem Supermarkt zu Tode geprügelt haben sollen. Am Montag wurde er deswegen verurteilt.

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Urteil ohne Bewährung: Mann prügelt Hund im Drogenrausch zu Tode

Urteil ohne Bewährung: Mann prügelt Hund im Drogenrausch zu Tode

Vor über einem Jahr hat ein Mann eine Hündin vor einem Nürnberger Supermarkt so lange geschlagen, bis das Tier verstarb. Am Montag hat ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Für den Täter ist das aber nicht die erste Haftstrafe.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Beata und Marcin J. trauern um ihre Hündin Lili. Die Chihuahua-Mischlingshündin ist im Februar 2024 gestorben. Marcin J. hatte sie beim Einkaufen vor einer Norma-Filiale in Nürnberg für ein paar Minuten angebunden und alleine gelassen. Als er zurückkam, war Lili verschwunden. Bei der Polizei erfuhr J. später, dass sie totgeprügelt wurde. Vor Gericht erklärte der Familienvater: Besonders die heute zwölf Jahre alte Tochter würde sehr um die Hündin trauern.

Hündin brutal getötet

Als Angeklagter stand am Montag ein 28 Jahre alter Deutscher vor dem Nürnberger Amtsgericht. Der Mann wurde mit Fußfessel in den Saal geführt. Er ist blond, trägt eine Brille und hat einige Tattoos. Aktuell sitze er wegen einiger anderer Delikte in Untersuchungshaft, erklärte der Richter. Und auch in der Vergangenheit saß der Mann schon öfter auf der Anklagebank, unter anderem wegen Diebstahls, Freiheitsberaubung und diverser Drogendelikte. Die Tat gestand der Mann sofort und vollumfänglich.

Der 28-Jährige soll die Hündin, laut Staatsanwaltschaft, gestohlen und dann in einer Seitenstraße brutal geschlagen haben. Das Gesicht der Hündin sei danach stark deformiert gewesen. Erst als sich Hündin Lili kaum noch regte, habe der Mann das Tier in ein Gebüsch geworfen. Dort sei Lili an den Verletzungen gestorben. Ein zwölf Jahre alter Junge habe das Geschehen beobachtet und im Anschluss, gemeinsam mit seiner Mutter, die Polizei gerufen. Der Junge traute sich am Montag jedoch nicht, vor Gericht auszusagen – aus Angst vor dem mutmaßlichen Täter. Das Gericht ersparte dem Jungen die Aussage.

Familie trauert stark um Lili

Die Polizei fand den Hundekadaver im Gebüsch und übergab ihn der Familie. Die äscherte das Tier ein. Einen neuen Hund habe sich die Familie nicht angeschafft. "Meine Tochter will keinen neuen. Sie will Lili zurück", erklärte Marcin J., der als Zeuge geladen war. Die Familie habe Lili in Polen von der Straße gerettet und sieben Jahre lang mit ihr zusammengelebt "wie mit einem weiteren Kind", schilderte der Familienvater.

Für die Tochter sei Lili eine gute Freundin gewesen, "sie haben alles zusammen gemacht". Nach dem Tod der Hündin habe sich die heute Zwölfjährige wochenlang in ihrem Zimmer eingeschlossen. Und auch den Vater habe der Verlust stark belastet. Er habe sich psychologische Unterstützung geholt, um Lilis Tod zu verarbeiten.

Mutmaßlicher Täter mehrfach vorbestraft

"Wenn ich könnte, würde ich das ungeschehen machen", sagte der Mann. Wie es zu dem Angriff kommen konnte, wisse er nicht. Er habe vor der Tat Alkohol, Benzodiazepine und die chemische Droge "Spice" konsumiert und sei somit stark berauscht gewesen. Sein Anwalt milderte den Vorfall ab, indem er erklärte, man lasse Hunde nicht unbeaufsichtigt vor Supermärkten stehen, zudem sei das Tier schon alt gewesen.

Schon seit seiner Jugend musste sich der Angeklagte immer wieder vor Gericht verantworten. Unter anderem wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bedrohung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Immer wieder saß er deswegen im Gefängnis.

Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Der Richter verurteilte den Mann wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Vorgeschichte des Mannes habe er dabei mitberücksichtigt. Der Angeklagte hat eine Woche Zeit, um Einspruch gegen das Urteil einzulegen.

Im Herbst werde man sich zur nächsten Verhandlung wiedersehen. Sieben Einzelvorwürfe sollen dann verhandelt werden. Dem Urteilsspruch fügt der Richter hinzu: "Ich hoffe sehr, dass bis dahin nicht noch etwas dazukommt".

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