Wegen versuchten Mordes mit Mäusegift an seiner erst drei Jahre alten Tochter muss sich ein 28-Jähriger vor dem Landshuter Landgericht verantworten. Zu Beginn des Prozesses erklärte der Verteidiger des Angeklagten, dass der Vorwurf in vollem Umfang zurückgewiesen werde.
Anklage: Beschuldigter wollte sich Unterhaltszahlungen sparen
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der beschuldigte Vater sich durch den geplanten Mord die Unterhaltszahlungen für die Tochter sparen. "Er strebte ungezügelt und rücksichtslos nach Gewinn um jeden Preis, auch um den eines Menschenlebens", so die Staatsanwältin, die dem Mann Habgier und Heimtücke vorwirft.
Mädchen soll Plombe mit Gift verschluckt haben
Das Verbrechen hatte der getrennt von der Kindesmutter lebende Mann nach Ansicht der Anklagebehörde Ende 2024 mindestens etwa einen Monat lang geplant. Er soll verschiedene Varianten eines Mordanschlags geprüft haben.
Der Vater soll dann eine mit Aluminiumphosphid gefüllte Plombe aus Frischhaltefolie in den Mund des Kindes gesteckt haben. Das Mittel ist ein frei verkäufliches Gift zur Bekämpfung von Wühlmäusen.
Wollte Vater der Mutter den Mordanschlag in die Schuhe schieben?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Tat der Mutter in die Schuhe schieben wollte. Daher habe er die Tochter an die Frau übergeben, nachdem das Mädchen die Giftplombe geschluckt habe und noch am Leben gewesen sei. Laut der Anklage erbrach das Kind dann im Beisein der Mutter die Plombe. Die Polizei stellte später die Giftpackung sicher.
Das Mädchen kam sofort in ein Kinderkrankenhaus. Es überlebte den mutmaßlichen Anschlag ohne weitere gesundheitliche Folgen.
Für den Prozess sind noch mehrere weitere Verhandlungstage geplant. Die Mutter des Mädchens tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Das Urteil ist Anfang November geplant.
mit dpa-Material
Der angeklagte 28-Jährige mit seinem Verteidiger André Miegel, zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Landshut
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