Der Angeklagte (rechts) wird in den Gerichtssaal geführt.
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Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nach dem Tod des Mädchens weiterhin gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.

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Vergewaltigung in Kinderheim in Wunsiedel – Revision eingelegt

Vergewaltigung in Kinderheim in Wunsiedel – Revision eingelegt

Im Fall der getöteten Zehnjährigen in einem Kinderheim in Wunsiedel haben die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des zwölfjährigen Nebenklägers Revision eingelegt. Vor einer Woche ist der 26-jährige Angeklagte verurteilt worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Im Prozess um den Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel ist ein 26-Jähriger in der vorigen Woche wegen Vergewaltigung des Mädchens zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun haben die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des zwölfjährigen Nebenklägers Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof am Donnerstag mitteilte.

Zwölfjähriger Nebenkläger soll sexuell missbraucht worden sein

Eine Jugendkammer hatte den Angeklagten am vergangenen Mittwoch unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen. Er soll die Zehnjährige in der Nacht auf den 4. April 2023 nach einem Einbruch in das Heim vergewaltigt haben.

Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Da er von dem Angeklagten in der Nacht ebenfalls sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen. Der mittlerweile Zwölfjährige kann strafrechtlich zwar nicht belangt werden.

Der Anwalt des Jungen ist aber trotzdem in Revision gegangen, aus folgendem Grund: Laut den Aussagen des Jungen sei er von dem 26-Jährigen zur Tötung angestiftet worden. "Wenn der Einbrecher nicht gekommen wäre, dann wäre das alles gar nicht passiert", soll der heute Zwölfjährige laut Aussage seines Anwalts Michael Hasslacher gesagt haben. Die Aussagen des Jungen stufte das Gericht allerdings als unglaubwürdig ein. Seine Aussagen seien nicht zu verwenden, so der vorsitzende Richter. Durch die Revision könnte die Wahrhaftigkeit der Aussagen des Jungen noch einmal überprüft werden.

Abschluss der Ermittlungen für Ende Juni geplant

Der 26 Jahre alte Müllwerker, der früher selbst mehrfach in dem Heim untergebracht war, hatte die Vergewaltigung im Prozess gestanden, eine Beteiligung am Tod des Mädchens aber von sich gewiesen. Diese war auch nicht Teil der Anklage.

Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nach dem Tod des Mädchens weiterhin gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Ein Abschluss der Ermittlungen sei derzeit bis Ende Juni vorgesehen, teilte ein Sprecher mit. Zuvor war ein Ergebnis der Ermittlungen bereits bis Ende März erwartet worden.

Mit Informationen von dpa.

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