"Rechtsgeschichte schreiben" - wolle Bayern mit seinem Fünften Modernisierungsgesetz - so formulierte es Staatskanzleiminister Florian Herrmann vergangene Woche nach einer Kabinettssitzung. Heute nun ist das Gesetz im Landtag. Ein Ziel, das mit diesem Modernisierungsgesetz verbunden ist: Bürokratie abzubauen, indem einfache Verwaltungsentscheidungen künftig auch durch künstliche Intelligenz, also KI, getroffen werden können.
Per Gesetzesänderung zu mehr KI in der Verwaltung
Um das rechtlich überhaupt zulässig zu machen, soll das "Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz" in Artikel 10 um folgenden Satz erweitert werden: "Die Durchführung von Verwaltungsverfahren mittels vollständig automatischer Einrichtungen und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sind vorbehaltlich anderer Vorgaben zulässig."
KI soll auch nach Ermessen entscheiden dürfen
Bislang wird die KI in den bayerischen Behörden in erster Linie unterstützend eingesetzt. Das heißt, sie fasst Akten zusammen, bewertet Risiken, erstellt Prognosen, macht Vorschläge und gibt Bescheide aus, wenn es dabei keinen Spielraum gibt. Genau das soll sich mit der Gesetzesänderung ändern: Die KI soll künftig auch leichtere Ermessensentscheidungen fällen dürfen.
Staatskanzleiminister Florian Herrmann hatte nach der Kabinettssitzung vergangene Woche betont, es gebe "Entscheidungen, wo dann abgewogen werden muss". Das sei bisher Beamtinnen und Beamten, den Verwaltungsmitarbeitern, vorbehalten gewesen. Und das solle eben künftig auch durch KI-gesteuerte Tools möglich sein.
Staatskanzlei: Juristisches Neuland
Über Bau- und Veranstaltungsgenehmigungen könnte dann womöglich demnächst die KI entscheiden – ebenso über eine KfZ-Zulassung oder über die Genehmigung von Wohngeld. Staatskanzleiminister Herrmann, selbst Jurist, bezeichnet das als "juristisches Neuland, daher Rechtsgeschichte". Die Staatsregierung wolle diesen Weg aber beschreiten. Sie geht davon aus, dass auch bei künftigen standardisierten Massenverfahren eine technische Entscheidungsfindung möglich und auch sinnvoll ist.
Grüne mahnen: Mensch muss rechtliche Kontrolle behalten
Die Staatsregierung will diesen Versuch also wagen. Ganz grundsätzlich befürworten auch die Landtagsgrünen mehr KI in der Verwaltung. Fraktionschefin Katharina Schulze mahnt aber auch, die Grenzen der KI im Blick zu behalten: "KI kann die Verwaltung bei ihrer Arbeit natürlich unterstützen, wichtig dabei ist aber, dass hoheitliche Entscheidungen klare Zuständigkeiten haben und vor allem auch eine rechtliche Kontrolle."
Auch außerhalb der bayerischen Politik sieht man ein Für und Wider von KI im Verwaltungswesen. Thomas Kuhn von der Rechtsanwaltskammer München etwa sieht die KI auch eher als Unterstützer denn als Entscheider: "KI kann mit Sicherheit Akten auswerten, Schriftverkehr zusammenfassen, Inhaltsverzeichnisse für diese vielen dicken Leitzordner schaffen, die man in der Verwaltung hat." Was sie mit Sicherheit nicht dürfe, sei, anstelle der zuständigen natürlichen Person zu entscheiden, so Anwalt Kuhn.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Mario Martini ist Professor für Recht und Digitalisierung an der Bundeswehr-Uni München. Aus seiner Sicht geben Verfassung und Rechtstaat vor, dass Verwaltungsentscheidungen wertegeleitet und abgewogen fallen müssen. Wenn der Staat Handlungsspielräume zulasse, dann müsse der Entscheider dies inhaltlich ausfüllen können: "Künstliche Intelligenz berechnet auf der Grundlage von Ausgangsdaten Wahrscheinlichkeiten. Um Ermessen auszufüllen, bräuchte es aber die Fähigkeit, rationale Wertentscheidungen zu treffen und Rechtspositionen sachgerecht zu gewichten." Und das könne die KI noch nicht, so Martini.
Das Modernisierungsgesetz soll Behörden künftig erlauben, Entscheidungen von Künstlicher Intelligenz treffen zu lassen.
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