Das Ziel ist klar: Verwaltungsverfahren sollen spürbar schneller und einfacher werden, auch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI). Bayern schreibe dabei jetzt Rechtsgeschichte, sagt Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München. Gemeint ist ein neues bayerisches Gesetz für KI-Verwaltungsakte.
Konkret sollen künftig auch Ermessensentscheidungen durch eine KI erfolgen können. Bisher braucht es dazu noch einen Beamten, der abwägt. Denkbar sind solche Entscheidungen laut Herrmann bei einfachen Bau- oder Veranstaltungsgenehmigungen, Kfz-Zulassungen und auch im Bereich des Sozialrechts. Allerdings sei der genaue Kontext noch offen, so Herrmann.
Grüne: Letztes Wort hat der Mensch
Die Grünen im bayerischen Landtag begrüßen grundsätzlich den Einsatz von KI in der Verwaltung, das Problem sei jedoch die unzureichende Digitalisierung, sagt Vize-Fraktionschef Johannes Becher. KI bleibe jedoch immer das Hilfsmittel, der Mensch müsse die Entscheidungen treffen, fordert der Entbürokratisierungsexperte der Landtagsgrünen. Damit weist er auf die schwierige rechtliche Lage hin, was den Einsatz von KI in der Verwaltung angeht: Höchstrichterliche Urteile konkret hierzu gibt es nicht.
Sicherungsbescheid soll mehr Planungssicherheit bringen
Für Unternehmen plant Bayern ein neues Gesetz mit einem sogenannten Sicherungsbescheid. Dabei sollen die "maßgeblich rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für eine Genehmigung" frühzeitig verbindlich festgelegt werden. Nachträglich eintretende Veränderungen der Sach- oder Rechtslage blieben dann unberührt, so die bayerische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung.
Nach den Worten von Herrmann hat der neu geplante Sicherungsbescheid einen "revolutionären Charakter". Wenn ein Investor vollständig seine Unterlagen eingereicht habe, dann müsse die Behörde bei einem Sicherungsbescheid zukünftig aufgrund dieser Unterlagen entscheiden und dürfe bei einer Gesetzesänderung von einem Unternehmer keine neuen Dokumente oder weitere Gutachten nachträglich anfordern.
Laut Becher von den Grünen kann so ein Sicherungsbescheid durchaus Sinn machen. Bei langjährigen Planungsverfahren könnten sich Gesetze durchaus ändern. Unternehmen müssten dann immer wieder neu Anträge auf Genehmigung stellen, dies verzögere und koste sehr viel Geld. Eine genaue Einschätzung will Becher jedoch vorerst nicht geben: Noch liege der Gesetzentwurf zum Sicherungsbescheid dem Landtag nicht vor.
Beglaubigte Kopie und Geburtsurkunde oft nicht mehr nötig
Kopien sollen künftig einen größeren Stellenwert bekommen: Die beglaubigte Kopie soll die Ausnahme werden und nur noch in begründeten Einzelfällen notwendig sein. Im Hochschulbereich soll auch nicht mehr jedes Dokument aus dem Englischen übersetzt werden müssen.
Ähnliches gilt für die Geburtsurkunde: Der gültige Personalausweis soll die Geburtsurkunde in vielen Fällen ersetzen. Schließlich bekomme man den Personalausweis nur bei Vorlage einer Geburtsurkunde, erläutert Staatskanzleichef Herrmann. Alle diese Vorhaben gehen nun in die Verbandsanhörung.
Vorlage: Modernisierungsagenda von Bund und Ländern
In der föderalen Modernisierungsagenda hatten Bund und Länder im vergangenen Jahr beschlossen, dass der Nachweis der eigenen Identität spürbar erleichtert werden soll. Bisher müssen Bürger bei vielen Anträgen (Elterngeld, Bafög oder Eheschließung) eine amtlich beglaubigte Kopie oder das Original der Geburtsurkunde vorlegen. Künftig können Bürger ihrer Behörde die digitale Erlaubnis erteilen, direkt auf das zuständige deutsche Personenstandsregister (digitales Register zu Geburt, Ehe und Sterbefall) zuzugreifen. Die Behörden sollen die Daten dabei über sichere Schnittstellen abrufen, Dokumente in Papierform sind somit überflüssig.
Mit dem fünften Modernisierungsgesetz setzt Bayern zentrale Punkte der föderalen Modernisierungsagenda mit mehr als 200 geplanten Maßnahmen um, die im Dezember vergangenen Jahres zwischen Bund und Ländern vereinbart wurden.
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