Das Bürgerbegehren "HochhausSTOP", das sich gegen die Errichtung von zwei Hochhäusern auf dem PaketPost-Areal in München richtet, ist nicht zulässig. Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) soeben bekannt gegeben. Die Frage, über die abgestimmt werden sollte, sei "nicht bestimmt genug" und dürfe deshalb nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein. Sie sollte lauten: "Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?"
München stellt Bebauungsplan für PaketPost-Areal auf
Die Stadt stellt derzeit einen Bebauungsplan für das PaketPost-Areal auf, der unter anderem zwei 155 Meter hohe Gebäude zulassen soll. Die Zwillingstürme wären nach dem Olympiaturm die höchsten Gebäude in München. Sie wären auch Teil eines ganzen Stadtquartiers – mit fast 1.200 Wohnungen und mehr als 3.000 Arbeitsplätzen. Das im März 2025 eingereichte Bürgerbegehren hatte der Stadtrat als unzulässig zurückgewiesen.
Gerichte halten Fragestellung für unklar
Die Hochhaus-Gegner wandten sich darauf an das Verwaltungsgericht München und erlitten bereits dort einen Rückschlag. Die Richter argumentierten, die Fragestellung sei für die Abstimmenden unklar und irreführend. Es sei nicht erkennbar, welche Maßnahmen die Stadt konkret ergreifen sollte. Der VGH hat diese Entscheidung nun bestätigt. Für die Bürger müsse sich aber schon aus der Frage selbst ergeben, zu welchen Maßnahmen die Stadt München verpflichtet werden soll. Dies sei hier nicht der Fall. Die VGH-Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Entscheidung bestätige das Vorgehen der Stadt, stellt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nun fest. "Wer einen Bürgerentscheid will, muss eine klare, eindeutige und vollziehbare Frage stellen", betont er. Genau daran habe es hier gefehlt." Zugleich betont er: "Diese Entscheidung ist kein Grundsatzurteil gegen Bürgerbeteiligung – und sie ist erst recht kein Hochhausentscheid für ganz München." Es sei um ein einzelnes, laufendes Bebauungsplanverfahren auf dem PaketPost-Areal gegangen, so der OB: "Wer anderes behauptet, führt die Münchnerinnen und Münchner bewusst in die Irre."
Verein "HochhausSTOP": Bürgern wird Entscheidung "verwehrt"
Der Verein "HochhausSTOP" bedauert dagegen, "dass es den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt München im Gegensatz zum ersten Hochhausentscheid von 2004 verwehrt wird, selbst über den Dammbruch zu entscheiden, mit dem zwei 155 m hohe Wolkenkratzer neben der Paketposthalle realisiert werden sollen."
Der Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper (CSU) sowie Co-Vorsitzender Wolfgang Czisch kündigen an, dass man nun den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "PaketPost-Areal" eingehend prüfen und danach entscheiden werde, "wie wir weiter für den Erhalt unserer weltberühmten und beliebten Stadtsilhouette eintreten und weiterkämpfen können".
Alt-OB Ude erinnert an Bürgerentscheid von 2004
Alt-OB Christian Ude (SPD) erinnert an den Bürgerentscheid von 2004, wonach keine Hochhäuser über 100 Meter gebaut werden dürfen: "Von dieser Entscheidung der Münchner Bürger hat sich der Stadtrat ohne jede wirkliche Bürgerbeteiligung nun verabschiedet, weil es ihm und dem Investor jetzt gerade passt." Was die Bürger entschieden hätten, dürften auch nur sie zurücknehmen, findet Ude: "Die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat ist deshalb dreiste Bevormundung der Münchner Bürger – Gerichtsurteile hin oder her!"
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