Ein Fischotter (Lutra lutra) ist in seinem Gehege zu beobachten.
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Der Fischotter darf auch in Oberfranken weiterhin nicht getötet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. (Symbolbild)
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
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VGH-Urteil: Fischotter darf in Oberfranken nicht getötet werden

VGH-Urteil: Fischotter darf in Oberfranken nicht getötet werden

Der Fischotter darf auch in Oberfranken weiterhin nicht getötet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Zuvor hatten erst die Staatsregierung den Abschuss erlaubt, dann hatte die Regierung Gebiete und Quoten festgelegt.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Der bedrohte Fischotter darf auch in Oberfranken weiterhin nicht getötet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Eilverfahren entschieden. Wie das Gericht mitgeteilt hat, ist eine zuvor von der Regierung von Oberfranken erlassene Allgemeinverfügung wohl rechtswidrig.

Demnach hatte die Regierung von Oberfranken im Februar für die drei Landkreise Bayreuth, Hof und Wunsiedel, Gebiete festgelegt, innerhalb derer insgesamt bis zu zehn Fischotter pro Jahr entnommen werden dürften. Teichwirte mussten die Entnahme allerdings beantragen. Zuvor hatte die Staatsregierung per Verordnung das Töten von Fischottern in Ausnahmefällen genehmigt.

Gericht lehnt Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe zunächst ab

Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DU) verstößt die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Einen Eilantrag der DU lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth zunächst aber ab. Zur Begründung hieß es, dass die Allgemeinverfügung keine unmittelbare Abschusserlaubnis sei, sondern nur eine Gebietsfestlegung und eine Begrenzung der Fischotterentnahme.

Der VGH sah das nun anders. Allen voran deshalb, weil der in den ausgewiesenen Gebieten entstandene Schaden dem Fischotter nicht sicher zugeordnet werden könne. Zudem stehe es um den Fischotter in Oberfranken mit einer geschätzten Populationszahl von 176 Tieren eher schlecht. Eine Zuwachsquote von 12,7 Prozent, wie sie die Regierung annahm, sei laut VGH nicht nachvollziehbar.

VGH: Fischotter auch in Oberfranken vorerst nicht töten

Somit dürften im Kampf gegen den Fischotter auch in Oberfranken keine Ausnahmen vom strengen Artenschutz gemacht werden. Unterdessen steigen die durch den Otter an den Fischbeständen angerichteten Schäden jedes Jahr weiter an. Inzwischen liegen sie bayernweit bei über zwei Millionen Euro im Jahr.

Sascha Müller-Kraenner, der Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte nach dem Urteil: "Der Konflikt zwischen Fischzucht und Fischotterschutz lässt sich nicht durch Abschüsse lösen." Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei ein wichtiger Erfolg für den Schutz des Fischotters in Oberfranken und sende ein klares Signal für den notwendigen strengen Artenschutz in Deutschland.

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