Experten haben bereits damit gerechnet, nun scheint ihre Prognose einzutreffen: In Bayern häufen sich die bestätigten Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln. Bislang trifft es fast ausschließlich Schwäne, Wildgänse, Wildenten und Wasservögel - jetzt auch in den Kreisen Fürstenfeldbruck, Pfaffenhofen an der Ilm und Donau-Ries. Dort haben die Behörden erstmals Vogelgrippe-Erreger nachgewiesen.
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Zuletzt zwei infizierte Wildtiere in Oberbayern
Wie das Landratsamt Fürstenfeldbruck in Oberbayern bekannt gab, hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mehrere Analysen durchgeführt: Bei einer tot aufgefundenen Graugans am Germeringer See und einer Stockente am Olchinger See sei dann das H5N1-Geflügelpestvirus gefunden worden.
Die für die amtliche Feststellung erforderliche Bestätigung durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler Institut (FLI) steht jedoch noch aus. Bislang hat das Institut in diesem Jahr in Bayern die Vogelgrippe bei 84 wild lebenden Tieren und fünf gehaltenen Tieren festgestellt. Seit Anfang Oktober wurden in Bayern mindestens zwölf infizierte Wildvögel entdeckt, zuletzt etwa fünf verendete Graugänse an einem Stauwehr im oberbayerischen Jettenbach.
Schärfere Hygienemaßnahmen für Geflügelhalter in Bayern
Nach Einschätzung des LGL wird das Risiko der Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Nutzgeflügel als hoch eingestuft. Um die Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern, seien Hygienemaßnahmen notwendig, teilte das Landratsamt Fürstenfeldbruck mit. Dazu gehören unter anderem konsequente Kleider- und Schuhwechsel, Desinfektionsmaßnahmen sowie Unterbindung des Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.
Zudem fordert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Geflügelhalter auf, Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten zu lassen, nur betriebseigene Kleidung zu nutzen und Futter und Einstreu wildvogelsicher zu lagern. Das Veterinäramt in Fürstenfeldbruck ergänzt, dass alle Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Tierhaltungen beim Veterinäramt zu melden, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten unverzüglich tierärztlichen Rat einzuholen.
Behörden mahnen: Keine toten oder kranken Wildvögel berühren!
Das Veterinäramt Donau-Ries warnt außerdem davor, tote oder kranke Wildvögel anzufassen. Wer doch in Kontakt kommt, soll sich gründlich die Hände waschen. Auch Hunde sollten beim Spazierengehen keinen Kontakt mit verendeten Vögeln haben, um eine mögliche Ausbreitung des Virus zu vermeiden.
Wildvögel können die Geflügelpest auf Zuchttiere übertragen, also in die Ställe bayerischer Landwirte bringen oder in den Auslauf ihrer Gänse oder Hühner. Deswegen hat der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen jetzt Maßnahmen erlassen, die das Geflügel der Bauern schützen sollen. Auch dort gab es bereits Vogelgrippe-Fälle unter Wildvögeln. Jetzt dürfen nur noch wenige Personen in bestimmten Betrieben in die Ställe. Auch die Hygienevorschriften wurden verschärft.
Keine generelle Stallpflicht in Bayern (vorerst)
Eine generelle Stallpflicht für Geflügel aus Freilandhaltung gilt in Bayern allerdings weiterhin nicht. Dies sei angesichts des aktuellen Seuchengeschehens derzeit fachlich noch nicht geboten, so eine Sprecherin des Umweltministeriums. "Eine Aufstallungspflicht wäre eine große Herausforderung für die Geflügelhalter", fügte sie hinzu.
Das Landratsamts Pfaffenhofen weist jedoch darauf hin, dass sich die Seuchenlage jederzeit ändern könne. Die Stallpflicht wäre das schärfste Instrument, das die Behörden einsetzen können.
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