Zu sehen ist eine Kamera in einem Schlachthof
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Was bringt die Videoüberwachung in Schlachthöfen?
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Was bringt die Videoüberwachung in Schlachthöfen?

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Was bringt Videoüberwachung im Schlachthof?

Was bringt Videoüberwachung im Schlachthof?

Mangelnde Betäubung, aufschreiende Schweine: Immer wieder werden heimliche Aufnahmen aus Schlachthöfen veröffentlicht, die Tierschutzverstöße aufdecken. In Zukunft sollen Schlachthöfe sensible Stellen per Kamera überwachen. Was bringt das?

Über dieses Thema berichtet: Unser Land am .

Im Schlachthof in Waldkraiburg haben sie die Kameras schon installiert. Es ist der größte Rinderschlachthof in Europa, etwa 4.000 bis 5.000 Rinder werden dort pro Woche geschlachtet. Seit einigen Jahren werden alle Bereiche gefilmt, in denen die Rinder noch leben oder gerade Entbluten. "Das unterstützt uns dabei, die ganzen Arbeitsschritte permanent sehen zu können und gegebenenfalls auch verbessern zu können", erklärt Anton Kumpfmüller, Tierschutzbeauftragter des Schlachthofs.

Kameras sollen Pflicht werden

Dieser Betrieb hat die Kameras freiwillig installiert. Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Kameras in Zukunft in größeren Schlachthöfen zur Pflicht werden. Der Tierschutzbeauftragte im Schlachthof Waldkraiburg findet es "absolut notwendig", diese Kameraüberwachung auch in anderen Betrieben einzuführen. Maximale Transparenz sei wichtig. Insgesamt ist er überzeugt: Videoüberwachung kann das Tierwohl in Schlachthöfen verbessern.

Skandalaufnahmen aus Schlachthöfen

Schlachtbetriebe werden vor allem dann thematisiert, wenn es zu Skandalen kommt. Immer wieder veröffentlichen Tierschutzorganisationen heimliche Aufnahmen aus Schlachthöfen, mit teils schockierenden Bildern. Teilweise wurden Schlachthofbetreiber und -mitarbeiter nach solchen Aufnahmen auch schon wegen Tierquälerei verurteilt.

Tierschutzorganisationen fordern schon seit Jahren schärfere Gesetze, um solche Fälle zu verhindern. Doch nicht alle glauben daran, dass dieses Gesetz wirklich mehr Tierwohl bringt.

Peter Strobel ist Leiter des kommunalen Schlachthofs in Garmisch-Partenkirchen. Etwa 200 Tiere werden dort pro Woche geschlachtet. Die Beschäftigten geben sich Mühe, den Tieren ihre letzten Minuten so angenehm wie möglich zu gestalten, sagt Strobel. Aber er gibt auch zu: "Schlachten ist nicht schön." Dennoch müsse geschlachtet werden, die Nachfrage sei schließlich da.

Überwachung der Mitarbeitenden

Wie viele kleine Schlachtstätten steht auch der Schlachthof in Garmisch-Partenkirchen unter Druck. Unter anderem, weil es immer schwieriger werde, Metzger zu finden, sagt Strobel. Er hat Sorge, dass die neue Regel den Beruf nicht gerade attraktiver macht. Es sei kein schönes Gefühl, permanent bei der Arbeit gefilmt zu werden. Außerdem gebe es eh schon viele Kontrollen und Auflagen und es kämen immer mehr dazu. Er hat Angst, dass kleine Schlachthöfe das alles bald nicht mehr stemmen können. 

Der Deutsche Tierschutzbund aber sagt: Nur, weil ein Schlachthof klein ist, heißt das nicht, dass dort keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz passieren können. Laut Kathrin Zvonek, Tierärztin und Fachreferentin beim Deutschen Tierschutzbund, könnten Tierschutzverstöße in Schlachtbetrieben immer vorkommen. Unabhängig von der Betriebsgröße. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb, dass die Pflicht zur Videoüberwachung für alle gilt.

Nur ein Bruchteil der Schlachtstätten wären betroffen

Von dem aktuellen Gesetzentwurf wäre nur ein Bruchteil der Schlachtstätten betroffen. Laut Ministerium würde das Gesetz in etwa 230 von 4.000 Schlachtstätten greifen. Weil die wenigen aber viele Tiere schlachten, wären laut Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) mehr als 90 Prozent der Schlachtungen künftig videoüberwacht.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Gesetz grundsätzlich. Aber Kathrin Zvonek sieht noch viele offene Punkte. Sie kann nachvollziehen, dass vor allem die kleinen Schlachthöfe verunsichert sind. Es sei beispielsweise unklar, wie die Betriebe die Daten überhaupt speichern sollen und wie die Weiterleitung zu den Veterinärbehörden funktioniert.

Offene Fragen bei Auswertung der Daten

Die Frage nach der Auswertung beschäftigt auch Peter Strobel. Denn der Schlachthof in Garmisch-Partenkirchen liegt knapp über der Grenze, ab der Schlachthöfe vom Gesetz zur Videoüberwachung betroffen wären. Als kleiner Betrieb könnten er und sein Team eine Auswertung der Videos nicht stemmen. Laut Gesetzentwurf müssten sie das auch nicht. Aber sie müssten bei Kontrollen Zugriff auf das Material gewährleisten. 

Genau das beunruhigt Peter Strobel: "Es gibt da so viele Unterschiede bei den Kontrolleuren. Der eine sagt, das ist in Ordnung, der andere sagt, du musst noch fünf Sekunden warten. Die sind sich auch nicht einig, weil jedes Tier individuell ist und jeder Stich, jede Betäubung anders ist. Er fürchtet, dass noch mehr Auflagen und Vorschriften langfristig dazu führen, dass kleine Schlachthöfe schließen müssen. Mit der Folge, dass die Tiere über weitere Strecken hinweg transportiert werden müssten.

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