Die Entscheidung ist getroffen: Die Jungbiber im Wasserburger Lohenforst nördlich der Bundesstraße sollen von einem Jäger entnommen werden. Die Untere Naturschutzbehörde hat dafür nun die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, heißt es vom Landratsamt Rosenheim. Die Genehmigung beschränke sich auf das Töten der Jungtiere. Das ist nach Ansicht der Behörde das mildeste Mittel, um die forstwirtschaftlichen Schäden einzudämmen.
Landratsamt: Umsiedlung nicht möglich
Der Umweltausschuss der Stadt Wasserburg hatte sich vorab für eine Lebendentnahme ausgesprochen. Das sei allerdings nicht möglich, weil es keine Abnehmer gebe, so ein Sprecher des Landratsamts Rosenheim. Eine Umsiedlung im Landkreis ist laut der Behörde nicht möglich.
Biber seien sehr territorial und dulden keine anderen Artgenossen neben sich, erklärt Marius Brenner vom Forstamt Rosenheim. Man könne die Wasserburger Biber also nicht einfach in ein anderes Bibergebiet bringen. Das Problem sei nicht, den Biber mit einer Lebendfalle zu fangen – sondern wo das Tier danach hinkommen soll. In den vergangenen Jahren gab es nur eine Ausnahme: 2020 wurden vier Tiere aus Prien über das bayerische Bibermanagement nach Großbritannien geflogen.
Gefahr für Autofahrer und Spaziergänger
Der Biber habe im Lohenforst nördlich der B304 bereits erheblichen Schaden angerichtet, sagt Brenner. Zahlreiche starke Alteichen am Waldrand seien vom Biber angefressen worden. Einige mussten gefällt werden, um zu verhindern, dass sie auf die angrenzende Bundesstraße stürzen.
Auch andere Bäume wie Ahorn, Buche und Fichte wurden durch den Biber stark beschädigt. Da dieser Teil der Lohe auch als Erholungswald für die Bevölkerung diene, gehe von den Biberschäden eine Gefahr für Spaziergänger aus. Im Antrag der Stadt Wasserburg und des Forstamts wird außerdem aufgeführt, dass ein Durchlass unter der B304 durch die Biber verstopft wurde. Schäden an der Bundesstraße durch Untergrabungen könnten nicht ausgeschlossen werden.
Biberfreundliches Gebiet im südlichen Teil des Waldes
Man sei nicht grundsätzlich gegen den Biber, betont Brenner. Südlich der B304 seien Biber bereits seit Jahren aktiv und gern gesehen. Dort habe sich auf einer Fläche von etwa fünf Hektar ein Feuchtbiotop entwickelt. Dieser Bereich des Waldes werde nicht mehr bewirtschaftet und der Natur überlassen. Doch an Grenzen halte sich der Biber freilich nicht. Vor allem weil Jungtiere nicht für immer bei der Familie bleiben, sondern sich ihr eigenes Revier suchen müssen.
In Wasserburg hat man die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde erhalten, bestätigt Stadtkämmerer Robert Mayerhofer. Da der Ortstermin bereits Ende August stattgefunden habe, gehe er davon aus, dass man sich die Entscheidung bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht leicht gemacht und alles genau geprüft habe. Wie sich die Situation im Wald entwickelt, werde sich zeigen.
Triftige Gründe für Entnahme notwendig
Im Landkreis Rosenheim wurden in den letzten Jahren etwa 40 bis 50 Biber jährlich entnommen, so das Landratsamt. Das bedeute im Normalfall, dass die Tiere getötet werden. Biber sind streng geschützt, für eine Entnahme braucht es triftige Gründe, wie ernste wirtschaftliche Schäden an Siedlungen und Verkehrswegen oder eine nicht vermeidbare Gefährdung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Kläranlagen oder Hochwasserschutzanlagen. Nur wenn Präventionsmaßnahmen nicht zum Ziel führen, kommt eine Entnahme in Frage.
Der Biber ist den Angaben zufolge seit etwa 15 Millionen Jahren in Bayern heimisch und wird heute streng geschützt – fast war das Tier ausgerottet. Dank Schutzmaßnahmen erholte sich die Art wieder. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Burgen und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören.
Aiwanger zufrieden: "Bitte Anträge stellen"
Bayerns Jagd- und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist für einen unkomplizierten Abschuss von Bibern bei Problemen. "Ich höre immer wieder von Landwirten und Gemeinden vor Ort, dass sie Biberprobleme haben", sagte der Frei-Wähler-Chef. Während der eine oder andere darüber schmunzle, würden Grundstückseigentümer und Kommunen, die die Schäden hätten, Sturm laufen. "Bitte Anträge stellen", sagte Aiwanger. "Und bitte, liebe Jäger, dann auch die Dinge zu entnehmen."
Mit Informationen von dpa
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