Als ein ungefähr zweieinhalb Meter großer Felsbrocken herunterfällt, wird ein Wanderer in der Frankenalb von abgesplittertem Gestein verletzt. Daraufhin verklagt er die Waldbesitzer und den Bergsportverband, der dort die Wege und Klettersteige instand hält, auf Schadensersatz. Diese Klage hat das Landgericht Nürnberg-Fürth vor kurzem abgewiesen. Nun hat der Wanderer Berufung eingelegt. In so einem Fall prüft die Justiz zunächst, ob eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt.
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Bedauerlicher Unglücksfall
Das sei hier nicht der Fall, sagt Justizsprecherin Tina Haase vom Landgericht Nürnberg-Fürth: "Ein Grundstückseigentümer haftet nur dann, wenn er eine Gefahrenquelle eröffnet oder geschaffen hat oder eben einen bestimmten Gefahrenbereich nicht durch Vorkehrungen eingegrenzt hat."
In dem Urteil heißt es daher, dass es sich um einen "bedauerlichen Unglücksfall" handle, der durch einen Felssturz durch Naturgewalten verursacht worden sei. Für rein auf Naturereignisse zurückgehende Unfälle müsse ein Grundstückseigentümer oder ein Verband, der einen Klettersteig errichtet hat, nicht haften, erklärt Justizsprecherin Tina Haase. Sie seien nicht verpflichtet gewesen, zum Beispiel eine geologische Prüfung in Auftrag zu geben.
Unterwegs auf eigene Gefahr
Den meisten Menschen, die sich gerne in der Natur bewegen, ob beim Wandern, Klettern oder anderen Aktivitäten, ist klar, dass immer und überall etwas passieren kann. "Wir sind hier definitiv auf eigene Gefahr unterwegs und gehen die Wege eigenverantwortlich", sagt ein Ehepaar, das auf dem Felsensteig oberhalb von Konstein wandert. Wichtig sei ihnen, dass man auf die passende Ausrüstung achte und beispielsweise einen Helm trage, wenn Steine von oben herunterfallen können.
Ein kleines Stück weiter oben klettert ein junger Mann, über den Oberlandsteig. Er findet, dass in der Natur immer eine gewisse Unsicherheit bestehe. "Aber ich würde den Fehler erst bei mir suchen, bevor ich den Fehler bei anderen suche", sagt er. Sorgen macht er sich nicht, denn der Oberlandsteig ist in seinen Augen in sehr gutem Zustand.
Klettern ist im Trend - mit zunehmender Beliebtheit
Klettersteiggehen ist beliebt. Es ist ein Trend, der laut Deutschem Alpenverein in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Vor allem in den Ferien und am Wochenende ist das auch am Oberlandsteig im Landkreis Eichstätt spürbar. Familien mit Kindern kraxeln dort ebenso wie Klettersteig-Fans. Sie genießen die Bewegung an der frischen Luft und die Ausblicke ins Urdonautal.
Gepflegt und instand gehalten wird der Oberlandsteig von der Tourengruppe Konstein des DAV Ingolstadt. "Wir kontrollieren mindestens zweimal im Jahr die Seilversicherungen am Felsen und sind auch sonst regelmäßig dort unterwegs", sagt Josef Auer. Denn neben den verpflichtenden Begehungen zur Kontrolle erledigen sie auch Arbeiten zur Pflege, Instandsetzung und Markierung der Wege und Steige.
Für Unfälle haften muss der Verein nicht, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt. Anders ist das unter Umständen bei einem kommerziellen Klettergarten, für den Eintritt verlangt wird.
Unterschiedliche Rechtsprechung
Seitens des Deutschen Alpenvereins heißt es dazu, dass Haftungsfragen im Wegerecht von verschiedenen Kriterien abhängig seien. Zusätzlich müsse beispielsweise bei Wegen in den Alpen berücksichtigt werden, dass Haftungsfragen stets auf Basis des jeweils geltenden nationalen Rechts entschieden werden. Daher können sich Unterschiede in Deutschland, Österreich oder einem anderen Alpenland ergeben.
Doch Naturereignisse wie Felsstürze sind – auch als Folge des Klimawandels – in Zukunft wahrscheinlicher.
Dieser Artikel ist erstmals am 5. September 2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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