Herzkasperl-Festzelt auf der Oidn Wiesn
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Oide Wiesn ohne Herzkasperlzelt: Wirte scheitern mit Eilantrag

Oide Wiesn ohne Herzkasperlzelt: Wirte scheitern mit Eilantrag

Die Wirte des Herzkasperlzelts wollten ihre Zulassung zur Oidn Wiesn in diesem Jahr juristisch erstreiten. Doch das Verwaltungsgericht München hat am Vergabeverfahren keine Bedenken. Somit bleibt es wohl beim Zuschlag für die "Boandlkramerei".

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Kein Herzkasperlzelt auf der Oidn Wiesn auf dem Oktoberfest 2024 - dabei wird es nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München wohl bleiben. Das Gericht hat einen Eilantrag der Betreiber abgelehnt.

Die "Boandlkramerei" hatte bei einem Vergabeverfahren der Stadt München mehr Punkte erzielt und statt des Herzkasperlzelts den Zuschlag erhalten. Diese Vergabepraxis ist nach Ansicht der Kammer sachlich nachvollziehbar, hieß es zur Begründung.

Die Herzkasperl-Wirte Josef Bachmeier und Martin Jonas akzeptieren die Entscheidung jedoch nicht und legten bereits Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Damit geht der Rechtsstreit voraussichtlich in die nächste Instanz.

Herzkasperl-Wirte mit Vorwürfen gegen Konkurrenten

Das unterlegene Wirte-Duo wollte mit dem Eilantrag erreichen, doch noch eine Zulassung für ihr Herzkasperl-Festzelt zu bekommen und damit die Entscheidung des Münchner Stadtrats zu umgehen.

Die Herzkasperl-Wirte warfen ihrem Konkurrenten Peter Schöniger mit seiner "Boandlkramerei" unlautere Methoden vor: In dem der Bewerbung beigefügten Unterhaltungsprogramm seien Musikgruppen angegeben, die teilweise abgesagt hätten oder zu keinem Zeitpunkt angefragt worden seien, argumentierten die Anwälte. Damit verstoße Schöniger gegen die vom Stadtrat 2016 festgelegten Kulturkriterien.

Gericht: Bewertung der Stadt zulässig

Das Münchner Verwaltungsgericht sieht das aber anders. Nach Ansicht des Gerichts sind die Kulturkriterien keine notwendige Voraussetzung für eine zulässige Bewerbung. Die Bewertung des Kulturprogramms erfolge vielmehr zulässig im Rahmen des Bewertungskriteriums "Anziehungskraft". Die Gewichtung kultureller Belange innerhalb des Bewertungsverfahrens liege in der Befugnis der Stadt und könne gerichtlich nicht überprüft werden, so das Verwaltungsgericht.

Auch die Anwendung des Auswahlsystems, bei der die "Boandlkramerei" mehr Punkte bekommen habe, ist laut Gericht nicht zu beanstanden. Die Vergabe der Zelte auf der Oidn Wiesn sei von der Stadt München nachvollziehbar und begründet erfolgt, so das Münchner Verwaltungsgericht.

Das Herzkasperlzelt gibt es seit der ersten Oidn Wiesn 2010, die damals mit den 200-Jahr-Feiern des Oktoberfests entstand. Das Zelt war aber seitdem nicht in allen Jahren vertreten.

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