Bevor Joachim Wolbergs sich zu dem Urteil äußert, entschuldigt er sich: Die Worte, die jetzt kommen, seien nicht geordnet. Tatsächlich springt der Ex-Oberbürgermeister von Regensburg in seinen Ausführungen mal von einem Gedankengang zum nächsten. Doch ein Satz bleibt am Mittwoch hängen: "Wenn das Strafmaß so eintritt, dann ist mein Leben quasi beendet."
Wohl selbst erschrocken über den Satz, ergänzt er noch: "Zumindest radikal verändert." Es ist das erste, längere Statement, das Wolbergs nach seiner Verurteilung wegen mehrerer Fälle von Vorteilsannahme gegeben hat.
Verurteilung wegen Vorteilsannahme
Mitte Mai hat ihn die fünfte Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und damit eine Bewährung ausgeschlossen. Für das Gericht sei erwiesen: Wolbergs habe gewusst, dass sich ein Bauunternehmer mit Spenden in Höhe von 475.000 Euro das Wohlwollen des Ex-Oberbürgermeisters sichern wollte.
In einem getrennten Verfahren – drei Jahre zuvor – hat der Bauunternehmer für sich eingeräumt, dass die Spenden dazu über mehrere Jahre, mehrere Mitarbeiter und immer unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro in Wolbergs Wahlkampf geflossen sind. Der Bauunternehmer wurde deshalb zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.
Im Video (vom 13.05.2026): Der Fall Wolbergs – mehr als eine lokale Affäre
Der Fall Wolbergs – korrupt wider Willen?
Vorwürfe gegen Berufsrichter
Anders als der Ex-Oberbürgermeister ist der Bauunternehmer mit seinem Geständnis um die Haft herumgekommen. Wolbergs Anwalt, Peter Witting, bezeichnet das Strafmaß heute als "außer jedem vernünftigen Verhältnis". Aber auch aus anderen Gründen sei das Urteil "skandalös".
Witting kritisiert bei dem einstündigen Pressegespräch vor allem die Berufsrichter in dem jüngsten Verfahren: "Oberste Prämisse eines Strafprozesses ist die Suche nach der Wahrheit. Das Gericht hat sich aber nicht auf die Suche gemacht." Von Anfang an sei das Urteil klar gewesen, so Witting. Unter anderem habe die beisitzende Richterin bereits im Verfahren gegen den Bauunternehmer als Beisitzerin fungiert. Daher habe sich das Gericht in seinem Urteil auch an diesem Verfahren orientiert, so Witting.
Bauunternehmer nicht als Zeuge gehört
Für die Mehrzahl der Journalisten und Zuhörer, die den Prozess verfolgt haben, erschien die Verfahrensführung teilweise unklar. Anträge von Wolbergs Verteidigung, den Bauunternehmer oder zumindest seine Anwältin als Zeugin zu hören, weil der Bauunternehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig war, wurden vom Gericht abgelehnt. Dabei erscheint der Inhalt seiner Aussage wichtig, um klären zu können, ob und was Wolbergs von dem Spendensystem wusste. Unter anderem wurden dazu auch die Richterin und ein Staatsanwalt aus dem Verfahren gegen den Bauunternehmer gehört.
In seiner Urteilsbegründung misst das Gericht der Aussage des Bauunternehmers aber wenig Bedeutung zu. Der Vorsitzende habe klargemacht, dass sich das Gericht auch ohne diese Aussage eine volle Überzeugung davon bilden konnte, dass der Angeklagte wusste, dass er dieses Geld bekommt, so Laurent LaFleur, Pressesprecher am Oberlandesgericht München, nach dem Urteil vergangene Woche. Das ergäbe sich aus der Höhe der Spendensumme und daraus, dass die Spenden aus dem Umfeld des Bauunternehmers kommen.
Revision: Optimismus vs. Statistik
Anwalt Peter Witting hat bereits unmittelbar nach dem Urteil angekündigt – unter anderem aus diesen Gründen – in Revision zu gehen. Zwar spreche die Statistik dagegen, dass ein Revisionsantrag eines Verteidigers beim Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich sei. Allerdings hofft der Verteidiger, dass der BGH zumindest Klärungsbedarf bei der Frage um ein schuldangemessenes Strafmaß sieht. Bis der BGH sich allerdings mit der Frage auseinandersetzt, dürfte dauern, so Witting.
Wolbergs: Stadtratsmandat bis Haftantritt
Mit Blick auf das Urteil ist Wolbergs überzeugt: An ihm solle ein Exempel statuiert werden. Schließlich sei er einer der wenigen Politiker, die in Haft kommen würden: "Ich habe den Glauben in den Rechtstaats verloren."
Wie es politisch weitergehe, dazu gebe es derzeit keine Überlegungen. Wolbergs ist bei der Kommunalwahl 2026 für den vom ihm gegründeten Wählerverein "Brücke" wieder in den Stadtrat gewählt worden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden – also die Revision kein Erfolg haben – muss er sein Stadtratsmandat abgeben. Bis dahin wolle er sein Mandat ausüben. "Bis ich in Haft gehe." Wie der Verein Brücke darüber denkt, darüber werde noch zu reden sein, so Wolbergs.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!

