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Wolfs-Abschuss: Gericht kippt bayerische Verordnung

Wolfs-Abschuss: Gericht kippt bayerische Verordnung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die umstrittene Wolfsverordnung zum erleichterten Abschuss in Bayern gekippt. Das Gericht bemängelte, dass Umweltverbände nicht angehört wurden. Die Staatsregierung will das bei einer Neuregelung ändern.

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Nach etwas mehr als einem Jahr hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die umstrittene Wolfsverordnung des Freistaats schon wieder für unwirksam erklärt, und zwar aufgrund eines formalen Fehlers: Die Verordnung sei erlassen worden, ohne den Bund Naturschutz (BN) und andere anerkannte Naturschutzorganisationen zu beteiligen.

Die Staatsregierung kündigte an, rasch eine neue Wolfsverordnung auf den Weg zu bringen. Diese soll laut Umweltminister Thorsten Glauber (FW) inhaltlich unverändert bleiben, demnächst solle aber mit der Verbändeanhörung gestartet werden. Es werde ein intensiver Austausch mit den Verbänden gesucht.

Umweltverbänden wurde Anhörung vorenthalten

Der Verwaltungsgerichtshof kam in seinem Urteil zu der Auffassung, dass den Umweltverbänden eine Anhörung gesetzlich zugestanden hätte, nur ausnahmsweise und in engen Grenzen - beispielsweise bei Gefahr im Verzug – dürfe davon abgesehen werden. Die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme erachtete der Senat aber als nicht gegeben.

"Für uns war von Anfang an klar, dass Teile der Wolfsverordnung inhaltlich nicht haltbar sind. Dass sie jetzt über einen Formfehler zu Fall kommt, spielt im Grunde keine große Rolle", hatte der Vorsitzende des Bund Naturschutz, Richard Mergner, dazu bereits nach einem mündlichen Verhandlungstermin am Dienstag erklärt. Hauptsache sei, dass Bayern zu einem faktenbasierten und rechtskonformen Wolfsmanagement zurückkehren könne: "Das ist auch eine gute Nachricht für die Weidetierhalter."

Verordnung sollte Wolfs-Abschüsse vereinfachen

Die Verordnung war am 1. Mai 2023 in Kraft getreten und sollte den Abschuss von Wölfen in Bayern erleichtern. Der umstrittenen Regelung zufolge dürfen Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden - etwa wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.

Möglich wäre der Abschuss laut Verordnung auch "zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden". Dies zielte konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe geschossen werden, wenn sie in "nicht schützbaren Weidegebieten" auch nur ein einziges Nutztier töten. Das sind Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

BN reichte Normenkontrollklage ein

Der BN hatte gegen die Verordnung eine Normenkontrollklage eingereicht, weil er klären lassen wollte, ob sie teilweise gegen den strengen Schutz des Wolfes durch europäisches und deutsches Naturschutzrecht verstößt und ob die bayerische Landesregelung dieses Recht tatsächlich außer Kraft setzen kann. Zu dieser grundsätzlichen inhaltlichen Frage äußerte sich der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil aber offenbar nicht, sondern beschränkte sich auf den formalen Tadel einer fehlenden Verbandsanhörung.

Argumentiert hatte der BN auch damit, dass die Verordnung bisher noch kein einziges Mal angewendet wurde und kein Wolf in Bayern auf dieser Grundlage geschossen worden war. Das zeige, dass die Verordnung "völlig überflüssig" sei, hatte der Bund Naturschutz argumentiert.

Staatsregierung kündigt schnelle Neuregelung an

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) erklärte zu dem Urteil, Ziel sei und bleibe "ein konsequentes Wolfsmanagement". Dazu zähle auch der schnelle Abschuss von auffälligen Wölfen. Der Freistaat stehe hier an der Seite der Nutztierhalter und Almwirtschaft. Die Weidetierhaltung sei überall und auf Dauer in Bayern nur möglich, wenn es einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf gebe, so Glauber.

Glauber hatte bereits angekündigt, dass die Staatsregierung bei einem Scheitern der Wolfsverordnung vor dem Verwaltungsgerichtshof "schnell handeln" wolle, man werde "zügig eine neue Wolfsverordnung vorlegen", erklärte er. Diese soll laut jüngsten Aussagen Glaubers offenbar inhaltlich kaum verändert sein, das Verfahren für die Neuregelung soll jedoch eine Verbändeanhörung einschließen.

Mit Blick auf den strengen Schutzstatus auf Bundes- und EU-Ebene erklärte Glauber, dieser müsse abgesenkt werden und es müsse ein regionales Bestandsmanagement möglich sein. Der für die Jagd zuständige Minister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) forderte von der Bundesregierung die Feststellung, dass der Wolf in Deutschland längst einen günstigen Erhaltungszustand erreicht habe und deshalb auch bejagt werden müsse.

Urteilsbegründung mit Spannung erwartet

Mit Spannung erwartet wird nun die Urteilsbegründung, die laut Gerichtssprecher erst in einigen Wochen folgen wird. Bleibt das Gericht ausschließlich beim formalen Fehler, dürfte die Tragweite des Urteils gering sein. Begründet das Gericht das Urteil aber auch mit dem Schutzstatus des Wolfs, liegen die rechtlichen Hürden für eine Verordnung zum Wolfs-Abschuss sehr hoch.

Mit Informationen von DPA und EPD

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