Der Landwirt hat seine Lebensgefährtin mit einem Kissen erstickt, davon ist das Landgericht Memmingen überzeugt. Die Nebenklage will Revision.
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Der Landwirt hat seine Lebensgefährtin mit einem Kissen erstickt, davon ist das Landgericht Memmingen überzeugt. Die Nebenklage will Revision.
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Der Landwirt hat seine Lebensgefährtin mit einem Kissen erstickt, davon ist das Landgericht Memmingen überzeugt. Die Nebenklage will Revision.

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Freundin mit Kissen erstickt: Zehn Jahre Haft für Landwirt

Freundin mit Kissen erstickt: Zehn Jahre Haft für Landwirt

Er hat seine Lebensgefährtin mit einem Hundekissen erstickt, davon ist das Landgericht Memmingen überzeugt: Ein Landwirt aus Lauben muss wegen Totschlags zehn Jahre in Haft. Die Schwester der Getöteten spricht von Mord – und will in Revision gehen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Teilweise lächelt er ins Publikum, immer wieder spricht er während der Urteilsbegründung mit seiner Anwältin. Die Entscheidung der Richter am Landgericht Memmingen nimmt der 39-Jährige regungslos auf: zehn Jahre wegen Totschlags. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

An 25 Verhandlungstagen wurde rekonstruiert, was sich vor mehr als einem Jahr in Lauben im Landkreis Unterallgäu zugetragen hat.

Richter spricht von einer Tat aus Wut und Zorn

Anfang August kommt es am Abend offenbar zum Streit zwischen dem Landwirt und seiner Lebensgefährtin, nicht zum ersten Mal, wie es im Prozess heißt. Grund diesmal ist die Frage, wer die Kinder ins Bett bringt.

Die Situation eskaliert und der 39-Jährige erstickt seine Partnerin mit einem Hundekissen. Die Leiche verpackt er in eine Plastikfolie und vergräbt sie im Wald. Der Richter spricht von einer Tat aus Wut und Zorn und stellt die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten fest. Mordmerkmale wie Heimtücke, Habgier oder niedrige Beweggründe hält er aber nach seiner Aussage für nicht nachweisbar.

Warum das Gericht keinen Mord sah

Seine Begründung: Die Tötung sei nicht geplant gewesen, sondern eine "affektive situative Spontanhandlung". In der Beziehung der beiden habe es schon lange Streit und Eifersucht gegeben. Zwar wollte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts in dem Moment den Tod seiner Lebensgefährtin. Wie der 39-jährige Deutsche die Leiche beseitigt habe, sei aber ungeplant und unstrukturiert gewesen. Das spreche gegen einen Mord. Das Gericht attestierte dem Angeklagten zudem eine Gefühllosigkeit und Gleichgültigkeit.

Achtjähriger Sohn musste die Tat mit ansehen

Die Getötete hinterlässt einen achtjährigen Sohn aus einer früheren Beziehung sowie eine mit dem Angeklagten gemeinsame zweieinhalbjährige Tochter. Wie bekannt wurde, hatte der Achtjährige die Tat vom ersten Stock aus beobachtet. Das Kind weinte, der 39-Jährige schickte den Jungen weg. Die Nebenklage hält zehn Jahre Haft für ein zu mildes Urteil.

Noch im Gerichtssaal sagte der Anwalt der Nebenklage, dass sie Revision einlegen wollen. "Zehn Jahre ist auf gut Deutsch ein Witz", so der Anwalt später zum BR.

Nebenklage will Urteil nicht hinnehmen

Aus seiner Sicht handele es sich um Mord, mindestens aber um besonders schweren Totschlag. Der Anwalt begründet das damit, dass der Angeklagte falsche Spuren mit den Schuhen der Getöteten gelegt und nach der Tat am Telefon mit der Schwester der Getöteten so getan habe, als sei nichts gewesen. Daraufhin habe er die Familie wochenlang getäuscht, weil er versuchte, es aussehen zu lassen, als habe die Mutter sie verlassen. All das spricht laut Nebenklage dafür, dass die Tat geplant war. Die Schwester der Getöteten sagte zum BR, die Revision sei zwar belastend, aber aus ihrer Sicht der richtige Weg, auch für die Kinder.

Angeklagter verstrickt sich in Widersprüche

Anfang August 2025 hatte das Verschwinden einer 36-jährigen Mutter von zwei Kindern bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bereits kurz nach ihrem Verschwinden entdeckten Passanten ihre Geldbörse auf einem Baumarkt-Parkplatz in Landsberg am Lech, fast 50 Kilometer von Lauben entfernt. Ihr Auto stand damals laut Zeitungsberichten nahe eines Pferdestalls bei Erkheim, der der Getöteten und dem Angeklagten gehörte. Nach mehr als drei Wochen fanden die Ermittler die Leiche in einem Waldstück, nur wenige hundert Meter vom Wohnhaus der Familie entfernt.

Den Ort hatte der Angeklagte der Polizei selbst verraten, denn in Vernehmungen soll er sich vorher in Widersprüche verstrickt haben, bis er die Tat schließlich gestand. Dabei gab er auch zu, dass er mit Geldbörse und Auto falsche Fährten gelegt hatte. Zu Prozessbeginn wiederholte er sein Geständnis.

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