Ein Polizist, unscharf im Vordergrund,  schaut auf die mit Werbung beklebte Straßenbahn
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Straßenbahn mit der Aufschrift "Zivilcourage zeigen" der Kampagne "Tu was" der Polizei
Bildrechte: picture-alliance / Edith Geuppert
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Zivilcourage: Wie man hilft, ohne sich in Gefahr zu bringen

Zivilcourage: Wie man hilft, ohne sich in Gefahr zu bringen

In Fürth bedrängen mehrere Männer zwei Mädchen im Bus. In Amberg wird ein Mann von einem unbekannten Täter vor einem Lokal schwer verletzt. Wie soll man sich als Zeuge, als Zeugin in solchen Situationen verhalten? Tipps zum richtigen Verhalten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Bayern am .

"Helfen, ohne den Helden zu spielen" - das ist in solchen brenzligen Situationen die zentrale Botschaft der Polizei. Wegsehen oder weglaufen, sei keine Option, heißt es bei der Zivilcourage-Aktion "Tu was" der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Jeder könne helfen, ohne sich in Gefahr zu bringen. Konkrete Tipps zum Verhalten bei Gewalttaten im Alltag geben aber auch Zivilcourage-Iniativen wie die Dominik-Brunner-Stiftung oder der Verein "Zivilcourage für Alle" sowie Opferschutzverbände wie der Weiße Ring.

Zivilcourage zeigen, ohne sich selbst zu gefährden

Bei einer Schlägerei oder anderen Gewalttaten müssen man nicht dazwischen gehen und sich dabei möglicherweise selbst verletzen, so die Experten der Kriminalprävention. Entscheidend sei jedoch, dass man helfe.

Zivilcourage-Initiativen wie die Dominik-Brunner-Stiftung appellieren, als Erste(r) zu reagieren, nicht darauf zu warten, dass "schon irgend jemand, irgend etwas unternehmen" wird. Manchmal reiche es schon, laut zu sprechen oder sich zu bewegen, um einen Täter einzuschüchtern oder von einer Tat abzuhalten, so die Polizei.

Wenn die Täter offensichtlich stärker und gewaltbereit sind, empfehlen die Experten der Kriminalprävention, auf eine räumliche Distanz zum Täter zu achten und das Opfer anzusprechen: "Kommen Sie her zu uns, wir helfen Ihnen!". Wichtig sei es, den Täter nicht zu provozieren und sich selbst nicht provozieren zu lassen. Zudem sollten Helfer den Aggressor nicht duzen. Umstehende Passanten könnten sonst einen rein persönlichen Streit vermuten. Oberstes Gebot: Sich selbst nicht in Gefahr bringen.

110: Polizei anrufen - und andere um Mithilfe bitten

Zeugen sollten umgehend die Polizei unter 110 anrufen. Entweder selbst oder andere Anwesende damit laut und deutlich beauftragen: "Sie, mit dem Hut: Rufen sie die Polizei!" Gleiches gilt bei der Ansprache von Mithelfern: "Hallo, Sie im roten Polohemd, helfen Sie mir!"

In öffentlichen Verkehrsmitteln kann man sich auch an das Personal oder den Zugführer wenden. In vielen Wagen gibt es für Notfälle neben der Tür entsprechende Sprecheinrichtungen, die sich mit einem Knopfdruck aktivieren lassen.

Opfer versorgen

Mit "Erste Hilfe ist die beste Hilfe" bringt die Dominik-Brunner-Stiftung die schnelle Versorgung der Opfer auf den Punkt. Allein schon die Ausrichtung in einer stabilen Seitenlage könne eminent wichtig sein. Möglichst schnell den Rettungsdienst alarmieren. Gegebenenfalls Anwesende direkt für Mithilfe ansprechen und sich aktiv Unterstützung holen.

Genau hinsehen und als Zeuge aussagen

Leichter gesagt, als getan - aber für die Polizei zur Täterermittlung enorm wichtig: Sich Details einprägen. Wie sahen der oder die Täter aus? In welche Richtung sind sie geflohen? Mit was? Auf solche Informationen ist die Polizei angewiesen, sowohl bei einer sofortigen Fahndung als auch bei den weiteren Ermittlungen zur Aufklärung.

Viele Täter kämen ohne Strafe davon, weil sich keine Zeugen bei der Polizei melden. Aktuelles Beispiel: In Amberg sucht die Polizei noch Menschen, die Ende Januar eine Schlägerei vor einem Lokal beobachtet haben. Ein 45-jähriger Mann wurde dabei schwer verletzt, der Täter konnte bislang nicht ermittelt werden. Zivilcourage könne bei der Aufklärung entscheidend sein, appelliert die Kripo.

Gut zu wissen: Helfer sind versichert

Im Notfall sei nur das Opfer wichtig, nicht, ob bei der Hilfe die eigene Kleidung beschädigt werden könnte, schreibt die Dominik-Brunner-Stiftung.

Zumal Nothelfer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, wie der Verein Weißer Ring erklärt. Diese übernehme die Leistungen sowohl für gesundheitliche Schäden als auch für Sachschäden; wenn also durch Zivilcourage in einer bedrohlichen Situation persönliche Gegenstände des Helfers wie Kleidung, Handy, Tasche oder Auto beschädigt werden.

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