Bei den getöteten und verletzten Schafen im Landkreis Bad Kissingen vom dritten und fünften September handelt es sich offiziell um Wolfsrisse. Dies teilt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) heute auf seiner Website mit. Bei den zwei Fällen handelt es sich um zwei unterschiedliche weibliche Wölfe mit denselben Eltern. Beide können der zentraleuropäischen Population zugeordnet werden. Ob die beiden Wölfinnen aus einem Wurf kommen, sei laut einem LfU-Sprecher aber nicht klar.
Erste Risse beider Tiere
Beiden Tiere sind laut dem offiziellen Monitoring für Wolfsrisse im Freistaat, das bis 2006 zurückreicht, bisher keine Risse zugeordnet worden. Bei dem Fall am dritten September wurden drei Schafe getötet und drei weitere verletzt. Am fünften September gab es ein totes und zwei verletzte Schafe. Die Elterntiere der beiden Wölfe hatten in 2021 bzw. 2022 jeweils einen nachgewiesenen Riss.
Drei Wolfrisse innerhalb von zehn Tagen
Bereits am vergangenen Freitag hat das LfU bekanntgegeben, dass für einen Riss am 27. August ein Wolf verantwortlich war. Ob diesem Tier auch die jetzt bestätigten Risse Anfang September zugeordnet werden können, kann nicht festgestellt werden. Denn die Qualität der genetischen Probe bei dem Riss am 27. August war laut LfU nicht ausreichend. Bisher ist auch noch unklar, ob die Schafe eingezäunt waren oder nicht. Vom zuständigen Landratsamt heißt es dazu: "Die Bewertung der Herdenschutzmaßnahmen dauert derzeit noch an, da diesbezüglich eine Rückmeldung des LfU noch aussteht." Dieser Punkt könnte eine Entscheidung für oder gegen eine Abschussgenehmigung beeinflussen. Diese würde von der Unteren Naturschutzbehörde getroffen werden.
LfU ruft zu Herdenschutzmaßnahmen auf
Aber das LfU ruft im Landkreis Bad Kissingen weiterhin zu Herdenschutzmaßnahmen auf. Es rät allen Nutztierhaltern der Region, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf zu schützen, z. B. durch eine wolfsabweisende Zäunung. Das Gebiet liege innerhalb der Kulisse der "Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf". Nutztierhalter, deren Flächen innerhalb der Förderkulisse liegen, können Investitionen für spezielle Zäune gefördert bekommen. Anträge können bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden. Der Nutzen solcher Zäune als Abwehr für den Wolf ist umstritten.
Das LfU bittet, etwaige Übergriffe auf Nutztiere sowie mögliche Beobachtungen unmittelbar dem LfU, Fachstelle Große Beutegreifer, zu melden, damit unverzüglich weitere Schritte, wie beispielsweise Rissbegutachtung und Probenahmen für genetische Analysen, veranlasst werden können.
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