Pakete liegen in einem Lager vor langen Regalen (Symbolbild).
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Zum 1. Juli: Zoll jetzt auch auf billige Pakete (Symbolbild).
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Änderung zum 1. Juli: Zoll jetzt auch auf günstigere Pakete

Änderung zum 1. Juli: Zoll jetzt auch auf günstigere Pakete

Wer aus Nicht-EU-Ländern Ware bestellt, muss grundsätzlich Zoll zahlen. Bislang galt dabei eine Ausnahme für günstigere Lieferungen. Diese Ausnahme entfällt jetzt. Ein Überblick über wichtige Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Günstige Waren aus dem Ausland könnten ab dem 1. Juli nicht mehr ganz so günstig sein. Denn in der EU ändern sich Zoll-Regeln. Ein Überblick, was jetzt gilt.

Was ändert sich?

Wer aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, Waren bestellt, muss Zoll zahlen. Bislang galt eine Ausnahme für günstige Lieferungen, diese entfällt jetzt: Auch für Bestellungen unter 150 Euro wird eine Zollabgabe fällig. Pro Warengruppe werden 3 Euro berechnet. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt 3 Euro Zoll fällig. Kommt zum Beispiel ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden 3 weitere Euro fällig.

Wird es teurer für Verbraucher?

Experten gehen nicht davon aus, dass Verkäufer die Mehrkosten übernehmen. Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die EU-Kommission erklärt. Die Händler können die Zollpauschale aber an den Verbraucher weiterreichen. Gerade bei sehr günstigen Produkten kann dies ins Gewicht fallen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland sagt. 

E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes rechnet nicht damit, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen. Auch Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), sieht die Verbraucher als Leidtragende: "Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden sie jetzt deutlich mehr kosten." Bei extremen Billiganbietern sei kaum möglich, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen, sagt sie. "Allerdings werden die Preise auch uneinholbar niedrig bleiben, wenn asiatische Anbieter die neue Abgabe aufschlagen." 

Die chinesischen Portale Shein und Temu, über die viele günstige Produkte nach Europa gelangen, beantworteten entsprechende Anfragen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nicht. 

Worauf sollten Verbraucher achten?

Der deutsche Zoll rät: "Vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat sollten Verbraucher zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist." In der Regel kümmere sich die Post oder der Kurierdienst um die Zollabwicklung und gehe für Einfuhrabgaben in Vorleistung.

Die Verbraucherzentrale Berlin weist auch auf weitere Kosten hin: Verbraucher zahlen die Einfuhrumsatzsteuer. Zusätzlich erheben manche Kurierdienste demnach eine Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt zudem, vor der Bestellung zu prüfen, woher die Ware verschickt wird.

Warum die neue Abgabe?

Die EU will damit gegen die Flut an Billigpaketen angehen. 2025 kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert an, ohne dass Zoll fällig wurde – etwa viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden). Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Die Behörde betont, dass es bei den neuen Regeln nicht um ein bestimmtes Land gehe. Mehr als 90 Prozent der E-Commerce-Pakete kommen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China. Gleichzeitig verstoßen viele Produkte laut Kommission gegen europäische Standards.

Wird dadurch bald weniger in China bestellt?

Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI erwartet "eher weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert aus Drittstaaten". Ob dadurch insgesamt weniger Pakete verschickt werden, sei allerdings offen. Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist außerdem darauf hin, dass sich die großen E-Commerce-Plattformen aus China – vor allem Shein und Temu – schon teils auf die neue Regelung eingestellt haben. "Das heißt konkret, dass sie lokale Lager und Distributionszentren in Europa bauen, um den Markt hier zu bedienen."

Gilt das für immer?

Auch auf günstige Warenpakete soll dauerhaft Zoll erhoben werden. Die Pauschale von drei Euro pro Warengruppe gilt aber voraussichtlich zwei Jahre, bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht, die laut einem EU-Beamten mehr Daten erfassen und komplexere Berechnungen durchführen kann.

Mit Informationen von dpa

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