Eine leere Weinflasche steht an einem Bahnsteig in München auf einem Fahrkarten-Entwerter (Archivbild)
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Alkoholverbot an allen Bahnhöfen (Archivbild)
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Alkoholverbot an allen Bahnhöfen (Archivbild)

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Alkoholverbot an Bahnhöfen: Wie wird die neue Regel aufgenommen?

Alkoholverbot an Bahnhöfen: Wie wird die neue Regel aufgenommen?

An allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn darf ab heute kein Alkohol mehr getrunken werden. Damit soll die Sicherheit für die Reisenden erhöht werden. Wie kommt die neue Regelung an den Bahnhöfen an? BR24 berichtet live um 16 Uhr.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Bier, Wein und anderer Alkohol dürfen von heute an nicht mehr an Bahnhöfen getrunken werden. Das betrifft bundesweit alle 5.400 Bahnhöfe der Bahn-Infrastrukturtochter Infrago sowie rund 300 Stationen der DB Regionetz. Das Verbot gilt im gesamten Bereich inklusive der Bahnsteige, zum Teil auch für die Vorplätze.

Das ist unser Thema bei BR24 live. BR-Reporterin Alexandra Reese berichtet live vom Würzburger Bahnhof, wie das Alkoholverbot dort aufgenommen wird und was es für Sicherheitskräfte der Bahn bedeutet. Außerdem sprechen wir mit Marco Kragulji, dem Landesvorsitzenden des Fahrgastverbands Pro Bahn in Bayern. Er wird darlegen, was er sich für die Reisenden von der neuen Regel erhofft. Den Livestream zur Sendung finden Sie oben eingebettet über diesem Artikel.

Wo es schon länger ein Alkoholverbot gibt

Laut Deutscher Bahn galt an knapp 40 Bahnhöfen in Deutschland bereits zuvor ein Alkoholverbot – etwa an den Hauptbahnhöfen in Landshut, München, Nürnberg, Günzburg, Passau, Köln, Hamburg und Frankfurt am Main. Am 1. September kamen der Berliner Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig dazu. Die Erfahrungen hier waren nach Angaben der Bahn "durchweg positiv". Zudem weist der Konzern darauf hin, dass sich laut einer repräsentativen Umfrage fast vier von fünf Befragten für das Alkoholkonsumverbot aussprechen.

Das erhofft man sich von der Vorschrift

Das Verbot soll den Aufenthalt an Bahnhöfen sicherer und angenehmer machen. Die Bahn reagiere mit dem bundesweiten Alkoholkonsumverbot auf Anregungen von Reisenden, DB-Mitarbeitenden, Städten, Kommunen und Mietern, die sich ein ruhigeres, saubereres und sichereres Umfeld wünschten, heißt es. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, begrüßt das Verbot. Der "Rheinischen Post" sagte er (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt), Alkohol sei nicht die Ursache jeder Auseinandersetzung, aber er könne Konflikte verschärfen und Hemmschwellen senken.

So wird das Alkoholverbot durchgesetzt

Das Verbot ist Teil des DB-Hausrechts, dadurch haben die Sicherheitskräfte der Bahn eine Handhabe. Bei ihren Kontrollgängen sollen sie auf Personen zugehen, die gegen das Verbot verstoßen. Wer sich nicht an das Verbot halte, werde mit Augenmaß angesprochen, hieß es von der Bahn. Im schlimmsten Fall könnte ein Hausverbot folgen. Die Frage ist, ob das Verbot auch tatsächlich durchgesetzt werden kann. Denn zusätzliches Personal für flächendeckende Kontrollen will die Bahn nicht einstellen. Und die Bundespolizei wird nur dann gerufen, wenn es zu Konflikten kommt.

Hier ist Alkohol noch erlaubt

Ausgenommen von dem Verbot bleibt die Gastronomie an Bahnhöfen. Auch das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken im Gepäck oder aus Einkäufen bleibt erlaubt. Auch in den Zügen darf in der Regel weiter Alkohol getrunken werden – in den Bordbistros der Fernzüge verkauft die Bahn ihn sogar selbst. Ausnahmen können auch dort gelten, wo etwa Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.

Im Video: Alkoholverbot an Bahnhöfen

Alkoholverbot an Bahnhöfen
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Alkoholverbot an Bahnhöfen

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