Ein Polizist steht im Regen vor einem Streifenwagen dessen Blaulicht aktiviert ist.
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Die Bundesregierung will Einsatzkräfte in Deutschland besser vor Angriffen schützen.
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Angriffe auf Einsatzkräfte: Regierung plant härtere Strafen

Angriffe auf Einsatzkräfte: Regierung plant härtere Strafen

In Deutschland wächst die Zahl der Angriffe auf Polizisten stetig. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 46.000 Fälle erfasst. Justizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt arbeiten nun an deutlich härteren Strafen.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute oder Ärzte sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig deutlich schärfer geahndet werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden."

Hubig will Verdopplung der Strafen

Nach Hubigs Worten haben Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte "in den vergangenen Jahren ein erschreckendes Ausmaß angenommen". "Gerade in den Silvesternächten ist es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen." Dieser Verrohung müsse der Rechtsstaat entschieden entgegentreten, fordert die Ministerin. "Auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts. Deshalb wollen wir das Strafrecht nachschärfen."

Tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft werden. Mindestens drei Monate sind es zur Zeit. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervor. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll demnach mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten bestraft werden.

Besserer Schutz für medizinisches Personal und Ehrenamtliche

Auch sollen Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher in Zukunft genauso streng verfolgt werden wie entsprechende Taten gegen Polizisten und die anderen Einsatz- und Rettungskräfte. Bisher gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur für Einsätze im Notdienst oder der Notaufnahme.

Hubig will zudem mit ihrem Gesetzentwurf einen besseren Schutz für Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete gegen Drohungen und Gewalt erreichen. Richter sollen laut Gesetzentwurf künftig härtere Strafen aussprechen können, wenn eine Tat "eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit" beeinträchtigen könnte. Damit ist etwa die Einschüchterung von ehrenamtlich Engagierten oder Kommunalpolitikern gemeint.

2024 über 46.000 Fälle von Gewalt gegen Polizisten

Seit 2017 werden Sicherheits- und Rettungskräfte durch neue Straftatbestände geschützt. Mit bis zu fünf Jahren Haft können seither tätliche Angriffe auf Polizisten sowie auf Kräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten bestraft werden - und zwar unabhängig davon, ob die Gewalt bei einer Festnahme oder einer anderen Vollstreckungshandlung ausgeübt wird. Als besonders schwerer Fall gilt nunmehr, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. 

Tatsächlich zeigen aktuelle Zahlen, dass Gewalt gegenüber Einsatzkräften trotz der Strafrechtsreform kontinuierlich zunimmt. Wie das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur unter Berufung auf Daten des Bundeskriminalamts mitteilte, stieg die Zahl der registrierten Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten im vergangenen Jahr auf 46.357 Fälle an. Das waren 0,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 38,5 Prozent mehr als noch 2015. Dabei wurden bundesweit 106.875 Polizistinnen und Polizisten Opfer einer Gewalttat - ein Plus von 1,1 Prozent zu 2023 und 67,2 Prozent mehr als im Jahr 2015.

Meist Widerstandshandlungen oder tätliche Angriffe

In rund 87 Prozent der Fälle ging es laut dem Bundeslagebild "Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte" um Widerstandshandlungen oder tätliche Angriffe. Als Gewalt im Sinne der Statistik gelten unter anderem auch Bedrohung, Nötigung und vorsätzliche einfache Körperverletzung.

Laut Ministerium waren etwa fünf von sechs Menschen (83,1 Prozent), die nach mutmaßlichen Gewalttaten gegen Polizisten als Tatverdächtige festgestellt wurden, männlich. Mehr als ein Drittel (34,9 Prozent) der ermittelten Tatverdächtigen ist demnach Ausländer.

Auch Bundesinnenminister Dobrindt kündigt Strafrechtsreform an

"Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte ist längst kein Ausnahmefall mehr, sondern gehört für viele leider zum Alltag", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker ist überzeugt: "Wenn jedes Jahr Zehntausende Angriffe gezählt werden, dann zeigt das: Respekt und Rücksicht gehen zunehmend verloren."

Auch er befürwortet demnach einen besseren Schutz für Einsatzkräfte. Es gehe darum, schneller durchzugreifen und klare Konsequenzen zu ziehen, so der Minister. Gemeinsam mit Hubig werde sein Ministerium ein Gesetz auf den Weg bringen, das "Strafen verschärft, Verfahren beschleunigt und die Sicherheit der Einsatzkräfte im täglichen Dienst spürbar stärkt".

Mit Informationen von dpa und AFP

Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels war von knapp 107.000 registrierten Fällen von Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten die Rede. Tatsächlich handelt es sich hier aber um die Zahl der Polizeibeamten, die Opfer von Gewalttaten wurden. Der Artikel wurde deshalb an der entsprechenden Stelle präzisiert.

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