Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) fordert gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Al Mezan Center for Human Rights, Al-Haq und dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR) die Einleitung völkerstrafrechtlicher Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen israelischen Scharfschützen. Dieser soll nach Angaben des ECCHR und laut Presseberichten aus München stammen.
Verdacht auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Einer Pressemitteilung des ECCHR zufolge stützt sich die Strafanzeige auf "umfangreiches Beweismaterial". Die Menschenrechtsorganisation bezieht sich auf "Investigativ-Recherchen und audiovisuelle Aufnahmen". Die Recherchen wiesen auf die Existenz einer Scharfschützen-Einheit innerhalb der israelischen Armee hin. Unter anderem "ZDF Frontal" (externer Link) und "Der "Spiegel" (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt) hatten zuvor über den Fall berichtet.
Daniel G. soll in Deutschland geboren und aufgewachsen sein. Als Scharfschütze soll der junge Mann aus München im Fallschirmjägerbataillon 202 der israelischen Armee gedient haben. Angehörige der Einheit hätten mutmaßlich unbewaffnete Menschen erschossen und damit wohl Kriegsverbrechen begangen, so der Verdacht.
ECCHR verlangt strafrechtliche Verfolgung
Deutschland sei grundsätzlich verpflichtet, gegen mutmaßliche Täter internationaler Kernverbrechen zu ermitteln – insbesondere, wenn es sich um in Deutschland geborene Beschuldigte oder eigene Staatsangehörige handele, fordern die Menschenrechtler. Die gezielte Tötung palästinensischer Zivilisten im Gazastreifen verstoße eklatant gegen das humanitäre Völkerrecht, so der Co-Direktor für Völkerstraftaten bei der Organisation, Alexander Schwarz. Und er fügte hinzu, es dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden – auch dann nicht, wenn es sich um Angehörige der israelischen Streitkräfte handelt oder wenn die betreffende Regierung in einer besonderen politischen Partnerschaft zu Deutschland stehe.
Keine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft
Von der Bundesanwaltschaft gibt es zur aktuellen Anzeige keine Stellungnahme. Demnach ist auch offen, ob Ermittlungen eingeleitet werden. Eine frühere Anzeige vor einigen Monaten wurde laut ZDF von der Bundesanwaltschaft zu den Akten gelegt, mangels eines hinreichenden Anfangsverdachts, wie es heißt. Diese kam allerdings nicht vom ECCHR. Die jetzige Strafanzeige sei 130 Seiten lang und ziemlich umfangreich, so Schwarz gegenüber BR24.
- Zum Audio-Podcast: "Most moral Army" oder Kriegsverbrecher? Israels Streitkräfte im Wandel
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