Der Autobauer Audi will die erst vor eineinhalb Jahren mit dem Betriebsrat ausgehandelte Zukunftsvereinbarung wieder aufschnüren. Das hat Audi-Chef Döllner bei einer Betriebsversammlung in Neckarsulm bekanntgegeben.
Was genau auf der Betriebsversammlung besprochen wurde und was das auch für die rund 40.000 Beschäftigten am Standort Ingolstadt bedeuten könnte, darüber haben wir bei BR24 mit BR-Korrespondentin Daniela Olivares gesprochen. Das Video finden Sie oben eingebettet über dem Artikel.
Audi will Schlechtwetterklausel ziehen
Audi hat angekündigt, die sogenannte Schlechtwetterklausel anzuwenden. Sie besagt, dass Betriebsrat und Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vorzeitig in Verhandlungen über Anpassungen bei Arbeitsbedingungen und Kosten eintreten können.
Audi-Chef Döllner sieht die Bedingungen für die Klausel erfüllt. Das könnte Auswirkungen auf die Beschäftigten haben: Die im März 2025 getroffene Zukunftsvereinbarung könnte neu verhandelt werden.
Sind die Bedingungen für die Schlechtwetterklausel erfüllt?
Ende 2024 wendete das Unternehmen die Klausel bereits an. Als Ergebnis entstand die Zukunftsvereinbarung von März 2025. Die wichtigsten Punkte darin sind beispielsweise: betriebsbedingte Kündigungen sind bis zum 31. Dezember 2033 ausgeschlossen, keine Absenkung des monatlichen Tarifentgelts und keine Verschlechterung bei den Zulagen und Zuschlägen. Dafür werden 7.500 Stellen sozialverträglich bis 2029 abgebaut, beispielsweise über Altersteilzeitmodelle. Diese Punkte sollen nun neu verhandelt werden.
Der Betriebsrat will nun im ersten Schritt prüfen, ob die Voraussetzung für die Schlechtwetterklausel erfüllt sind. Laut dem Betriebsrat Neckarsulm soll dieser Kündigungsschutz aber nicht von der Schlechtwetterklausel betroffen sein. Über andere Sparmaßnahme könne aber verhandelt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben seien.
Doch auch wenn über betriebsbedingte Kündigungen nicht vor 2033 verhandelt werden soll, ist die Unsicherheit unter den Mitarbeitenden ist groß.
Mit Informationen von dpa.
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