Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe gehören zur Standardausrüstung. Jetzt kommt für die rund 55.000 Bundespolizisten noch der Taser dazu: Eine Elektroschockpistole, mit der sich Angreifer vorübergehend außer Gefecht setzen lassen. Der Bundestag verabschiedete am späten Abend die dafür notwendige Gesetzesänderung.
Was ist ein Taser?
Neben der üblichen Ausrüstung der Bundespolizei, zu der Schlagstöcke und Schusswaffen gehören, dürfen Beamtinnen und Beamte künftig flächendeckend auch sogenannte "Distanz-Elektroimpulsgeräte" einsetzen. Der sogenannte Taser ist die Waffe des führenden Herstellers. Sie soll Einsatzkräften ermöglichen, Menschen aus kurzer Distanz kampfunfähig zu machen – ohne dafür die Pistole einsetzen zu müssen.
Anders als eine klassische Schusswaffe verschießt der Taser keine Patronen, sondern zwei an dünnen Drähten hängende Pfeile. Sie dringen in die Haut eines Angreifers ein und geben elektrische Impulse ab. Das macht Personen kurzfristig handlungsunfähig.
Innenminister Dobrindt will 10.000 Taser anschaffen
In Zeiten steigender Gewalt mit Messern und Stichwaffen hält Innenminister Dobrindt den Taser für eine sinnvolle Ergänzung zu Schlagstock, Pfefferspray und vor allem der Pistole. Er kündigte an, in den kommenden Jahren 10.000 "Distanz-Elektroimpulsgeräte" anzuschaffen.
"Der Taser ermöglicht den Polizisten im Einsatz eine effektive und auch angemessene Reaktion auf gefährliche Lagen", erklärte Innenstaatssekretär Christoph de Vries (CDU). Die Waffen sind allerdings umstritten, weil Taser zum Beispiel bei Menschen mit Herzerkrankungen zu gesundheitlichen Schäden führen können. Der Deutsche Anwaltsverein (externer Link) hatte deshalb klare Einsatzregeln, etwa zu Zahl und Dauer der angewendeten Elektroschocks gefordert.
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