Im kommenden Jahr sollen Familien mit Kindern etwas mehr Geld vom Staat erhalten. Außerdem soll die Steuerprogression der Inflation angepasst werden. Dadurch wird die sogenannte kalte Progression abgemildert. Entsprechende Beschlüsse hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP, Union und AfD gefasst.
Allerdings muss auch noch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zustimmen, der morgen, am Freitag, tagt. Denn einen Großteil der erwarteten Steuermindereinnahmen müssen Länder und Kommunen verkraften. Aus diesem Grund wurden frühere Entlastungen für die Wirtschaft in der Länderkammer auch schon zum Teil deutlich verkleinert.
Kindergeld soll in zwei Schritten um 108 Euro im Jahr steigen
Beim Kindergeld soll es zwei Erhöhungsstufen geben: 2025 um fünf Euro, 2026 um weitere vier Euro. Damit würde das Kindergeld dann im kommenden Jahr 255 pro Kind im Monat betragen, ein Jahr später (2026) 259 Euro.
Entsprechend werden auch die steuerlichen Kinderfreibeträge verändert. Sie steigen um 60 Euro im Jahr 2025 und um 156 Euro in 2026. Außerdem soll der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen um fünf Euro, auf dann 25 Euro monatlich, steigen.
Kalte Progression bei Einkommenssteuer wird begrenzt
Auch bei der Lohnsteuer soll für ein wenig Entlastung gesorgt werden. Hier werden wichtige Eckwerte für die Besteuerung angehoben, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Der Grundfreibetrag steigt 2025 um 312 Euro auf dann 12.096 Euro. 2026 sollen dann nochmal 252 Euro dazukommen, sodass der Grundfreibetrag dann bei 12.348 liegen würde. Oberhalb davon sollen dann noch die Eckwerte in der Steuertabelle 2025 um 2,6 Prozent nach oben gesetzt werden - 2026 um weitere zwei Prozent. Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden erhöht.
So sollen versteckte Steuererhöhungen verhindert werden. Denn wenn zum Ausgleich der Inflation zwar die Löhne steigen, die Steuerzahler aber dadurch auch in der Steuerprogression höher liegen, bliebe weniger reale Kaufkraft über – die sogenannte kalte Progression.
SPD: Entlastung von 14 Milliarden Euro
SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi bezifferte das Entlastungsvolumen auf knapp 14 Milliarden Euro. "Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet dies bei einem Bruttolohn von 30.000 Euro eine Gesamtentlastung von 120 Euro, bei 60.000 Bruttolohn von 306 Euro und bei 90.000 Bruttolohn eine Entlastung von 378 Euro pro Jahr." FDP-Politiker Christoph Meyer sagte, die Länder müssten nun im Bundesrat zeigen, dass sie zu der Entlastung stünden.
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