Die Bundesregierung treibt ihren Kurswechsel in der Migrationspolitik weiter voran. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat nun angekündigt, Asylbewerber zügiger in Arbeit zu bringen. "Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell", sagte er der "Bild am Sonntag" (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt).
Arbeit soll Asylverfahren nicht beeinflussen
Der Bundesinnenminister hat dazu einen "Sofort-in-Arbeit-Plan" erarbeiten lassen, wie es heißt. Dieser sieht vor, dass Geflüchtete bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt, so Dobrindts Argumentation. "Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit."
Dem Bericht zufolge soll es um den Zugang zum Arbeitsmarkt in Vollzeit- wie auch Minijobs gehen. Eine Sprecherin Dobrindts erklärte: "Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens." Ob jemand arbeitet oder nicht, habe keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung. Das Verfahren laufe unabhängig davon weiter.
Geflüchtete sollen Verdienst behalten dürfen - eine Ausnahme gibt es aber
Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin weiter. "Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft." Eine Arbeitspflicht soll es demnach aber nicht geben.
Ausdrücklich nicht profitieren sollen den Angaben zufolge "bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen".
Hohe rechtliche Hürden für Asylbewerber auf Jobsuche
Bislang gelten in Deutschland für Asylbewerber strenge rechtliche Vorgaben (externer Link). In den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts sind Geflüchtete laut Gesetz (externer Link) vollständig vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Es gilt ein faktisches Arbeitsverbot. Ab dem vierten Monat haben sie einen abgestuften Zugang zu bestimmten Beschäftigungen. Dazu ist jedoch eine extra Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde nötig. Erst nach vier Jahren Aufenthalt können Asylbewerber in Deutschland jede Beschäftigung aufnehmen.
Mit Informationen von dpa und AFP
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