ARCHIV - 05.08.2026, Sachsen, Schkeuditz: Eine Drohne der Polizei ist über einer Flugzeugtragfläche zu sehen.
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Drohnenabwehr: Welche Konsequenzen braucht es nach Leipzig?
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Drohnenabwehr: Welche Konsequenzen braucht es nach Leipzig?

Drohnenabwehr: Welche Konsequenzen braucht es nach Leipzig?

Wie umgehen mit der Bedrohung durch Drohnen? Nach dem Vorfall am Leipziger Flughafen diskutiert die deutsche Politik über Konsequenzen. Mehrere Forderungen liegen auf dem Tisch. Eine Expertin ordnet ein.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Der Drohnenvorfall am Leipziger Flughafen beschäftigt weiter die deutsche Politik. Die mit Sprengstoff beladene Drohne war in der Nacht zum Mittwoch entdeckt worden – in der Nähe mehrerer ukrainischer Frachtflugzeuge. Explodiert ist sie nicht. Doch darüber, wie man mit der Bedrohung umgehen muss, ist eine Diskussion entbrannt. Drei Bereiche stehen dabei im Fokus: das Organisatorische, das Technische und das Politische.

Organisation: Wer ist wofür verantwortlich?

Als eine erste Maßnahme wurde am Montag bekannt, dass die Drohnenabwehreinheit von 130 auf 300 Kräfte vergrößert und die Zahl der Standorte von vier auf acht verdoppelt werden soll. "Im Grundsatz gut", bewertet Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München diese Ankündigung im Gespräch BR24. "Aber es ist natürlich die Frage: Warum denn erst jetzt?", so die Juristin, die Expertin für Drohnenabwehr ist. Die Politik hätte schon früher aktiv werden müssen. "Es handelt sich um eine Gefahrenlage, in der wir uns seit Langem befinden und auch in Zukunft befinden werden."

Kompetenzgerangel bei den Behörden

Was viele Experten und auch zahlreiche Politiker kritisieren: ein Kompetenzgerangel der Behörden. Grundsätzlich sind die Landespolizeien in den meisten Fällen verantwortlich, denn Gefahrenabwehr ist in der Regel Ländersache. Die Bundespolizei ist meistens zuständig bei Flughäfen oder Bahnanlagen. Bei der Bundespolizei ist auch die Drohnenabwehreinheit angesiedelt, die nun stärker aufgestellt werden soll.

Die Bundeswehr wiederum ist für die Sicherung des Luftraums über ihren Liegenschaften verantwortlich. Bei Bedarf kann die Truppe aber die Länder unterstützen – eine Änderung des Luftsicherheitsgesetz macht dies möglich. Und Flughafenbetreiber sowie die Deutsche Flugsicherung sind für die Detektion von Drohnen über Flughäfen verantwortlich.

Außerdem gibt es das gemeinsame Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern, eine Koordinierungsstelle von Landespolizeien, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundeswehr. Des Weiteren gibt es das jüngst gegründete Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen.

Mehr Bundeswehr? Woran es rechtlich haken könnte

Die Trennungen sind historisch bedingt, wie Expertin Jackson erklärt. Das Grundgesetz unterscheidet zwischen inneren und äußeren Bedrohungen. Von Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther kommt der Vorschlag, die Bundeswehr auch zum Schutz der Flughäfen einzusetzen. "Ich glaube, dass in diesen Zeiten diese strikte Trennung beim Thema äußere und innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß ist", sagte der CDU-Politiker dem Deutschlandfunk. Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden – der Koalitionspartner SPD winkte in Person von Ralf Stegner bereits ab. Sich darüber zu unterhalten, "macht relativ wenig Sinn", so Stegner gegenüber Welt TV.

Verena Jackson von der Bundeswehr-Uni kann dem Vorschlag von Günther dagegen einiges abgewinnen. "Es kann in Zukunft Lagen geben, in denen die Polizei, Landes- oder auch Bundespolizei an ihre Grenzen kommt - mit der Technik, mit der Ausstattung, auch mit dem Know-how." Da könne es sinnvoll sein, einen engen Draht zu haben und im Bedarfsfall um Hilfe bitten zu können. Klar sei allerdings auch: Komplett die Drohnenabwehr im Inneren zu übernehmen, "kann die Bundeswehr weder leisten, noch soll sie das leisten müssen".

Jackson plädiert dafür, den rechtlichen Rahmen beim Thema Bedrohung weiter anzupassen. "Wir befinden uns nicht mehr im Kalten Krieg, als das Grundgesetz erdacht wurde." Es gehe auch nicht nur um Drohnen. "Wir haben Cyberangriffe, Desinformation, Spionage, Sabotage" – vor diesem Hintergrund müsse das Grundgesetz auf den aktuellen Stand der Bedrohungslage gebracht werden. Das Problem für die Bundesregierung: Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat – diese haben SPD und Union im Bundestag nicht, selbst wenn die Grünen mit im Boot wären.

Expertin: Kein allumfassender Drohnenschutz möglich

Bei der konkreten Abwehr von Drohnen geht es um Detektion und (Zer)Störung. In einem ersten Schritt braucht es zum Erkennen von Drohnen Sensorik, um ein Lagebild zu erstellen. Erst dann könne über die notwendige Maßnahme entschieden werden. "Gerade bei Sprengstoff würde die oft vorgebrachte Forderung, einfach alles abzuschießen, erhebliche Risiken bergen," , erklärt Jackson. Stören und Abfangen sei in vielen Fällen die bessere Variante. "Es gibt ganz viele Möglichkeiten und nicht diese eine Lösung", so die Expertin.

Zahlreich gab es Forderungen, mehr Einrichtungen technisch für die Drohnenabwehr auszustatten. Doch auch hier bremst die Expertin: "Es wird keinen allumfassenden Drohnenschutz in Deutschland geben". Das gehe in der Fläche nicht.

Debatte um Aktivierung von Nato-Artikel

Mehrere Politiker von Union, Grünen und SPD fordern zudem, Konsultationen nach Nato-Artikel 4 zu beantragen. "Wenn es jetzt wirklich Russland war, dann ist die Frage: Wollten die uns provozieren?", fragt Verena Jackson und sieht die Gefahr, dass man mit Artikel 4 auf diese Provokation eingehe. Zugleich müsse man eine gewisse Stärke zeigen. Jackson plädiert für einen "Mittelweg" – die Hintermänner klar zu benennen, wenn die Informationen vorliegen, zugleich die Gespräche mit den Partnern auf einer anderen Ebene zu suchen, ohne Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags zu beantragen.

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