Demo gegen Enteignung
Live nachschauen
Bildrechte: picture alliance / SZ Photo | Jürgen Heinrich
Livebeitrag

Enteignung

Livebeitrag
>

Enteignen oder nicht? Streit um Berliner Wohnungen

Enteignen oder nicht? Streit um Berliner Wohnungen

Die Berliner Linke treibt ihre Enteignungspläne voran, Friedrich Merz will sie per Gesetz stoppen. Was bedeutet der politische Machtkampf für Mieter und Wohnungsunternehmen?

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Mit 25,7 Prozent hat die Linkspartei die Berlin-Wahl klar gewonnen. Damit könnte die gebürtige Münchnerin Elif Eralp demnächst Regierende Bürgermeisterin in der Hauptstadt werden. Ein Thema stellen die Linken besonders in den Fokus: Ihre Vergesellschaftungspläne für große Wohnungsunternehmen.

Was könnte das für Mieter und Wohnungsunternehmen bedeuten? Darüber sprach BR24 mit RBB-Journalist Thorsten Gabriel aus der Redaktion Landespolitik und mit Beatrix Zurek (SPD), Vorsitzende des Mieterbunds Bayern (externe Links). Das Video finden Sie oben eingebettet über diesem Artikel.

Merz kündigt Gesetz gegen Enteignung an

Am Rande einer Pressekonferenz in Berlin kündigte der CDU-Vorsitzende Merz am Montag an: "Es geht vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden, die da lautet: Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum." Deshalb wolle er rasch ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne verbiete.

Doch das könnte schwierig sein: Denn bei einer Vergesellschaftung von Grund und Boden haben weder Bund noch das jeweils betroffene Land eine ausschließliche Zuständigkeit. Zwar ließe sich der Artikel 15 im Grundgesetz, der die Vergesellschaftung regelt, direkt ändern. Dafür bräuchte es aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Zumindest im Bundestag wäre man damit auch auf die Stimmen der AfD angewiesen.

Was unterscheidet Enteignung von Vergesellschaftung?

Zwischen den Begriffen Enteignung und Vergesellschaftung gibt es juristische Unterschiede. Bei einer Enteignung wird konkretes Eigentum für einen bestimmten öffentlichen Zweck entzogen. Eine Vergesellschaftung zielt dagegen darauf, ganze Bereiche privaten Eigentums der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Neue Eigentümer müssen hier nicht zwingend das Land selbst sein, denkbar sind auch andere öffentliche oder gemeinschaftlich organisierte Formen.

Gemeint ist aber in beiden Fällen: Privates Eigentum wird aufgrund einer staatlichen Entscheidung entzogen. Grundsätzlich ist dafür eine Entschädigung vorgesehen.

Mit Informationen von AFP und dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!